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Qualitätssicherung 1: Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

Eine zentrale Aufgabe des Zensus 2011 besteht darin, die genaue Einwohnerzahl Deutschlands zum 9. Mai 2011 festzustellen. Grundlage hierfür bilden die Daten der Einwohnermelderegister. Da diese aber nicht in allen Fällen korrekt waren, traten bei der Zusammenführung der Melderegisterdaten mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung erwartungsgemäß Unstimmigkeiten auf.

Diese konnten in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern ganz einfach mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten geklärt werden. Denn dort ist die Qualität der Melderegister erfahrungsgemäß – und hat auch der Zensustest bestätigt – besser als in großen Gemeinden. Deshalb reichte in kleinen Gemeinden – neben der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes – die ergänzende Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten zur Ermittlung der Einwohnerzahl aus.

Zur Klärung der Unstimmigkeiten wurden betroffene Anschriften ausgewählt und die dort wohnenden Personen mit einem verkürzten Fragebogen befragt. Diese Befragung fand in der Regel an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung und ausschließlich in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern statt.

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