Die Haushaltegenerierung - mehr als nur die Bildung von Haushalten
Ein wichtiges Ziel des Zensus ist es – neben der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl – Daten über die Zahl und Struktur von Haushalten und deren Wohnsituation zu gewinnen. Da diese Informationen jedoch nicht in den Melderegistern vorliegen, wurde ein Verfahren entwickelt, um diese Haushaltszusammenhänge zu ermitteln.
Bei der Haushaltegenerierung werden Merkmale aus unterschiedlichen Datenquellen des Zensus 2011 kombiniert, analysiert und zu Haushalten in Wohnungen zusammengeführt. Zu den Datenquellen zählen das Anschriftenregister, die Gebäude- und Wohnungszählung, das Melderegister, die Sonderbereichserhebung, die Stichprobenerhebung und die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Dabei erhält man regional tief gegliederte Ergebnisse über Haushaltszusammenhänge. Das Verfahren der Haushaltegenerierung erfolgt in mehreren Schritten:
Bildung erster Haushaltszusammenhänge über direkte Registerangaben
Die Melderegister enthalten eindeutige Informationen über die Zusammengehörigkeit von Personen – auch Verzeigerungen genannt. In einem ersten Schritt der Haushaltegenerierung können somit Beziehungsformen wie Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften, Nachkommenbeziehungen (i.d.R. minderjährige Kinder) und gesetzliche Vertreterschaften, die an einer Anschrift zwischen zwei Personen hinterlegt sind, abgebildet werden. Dieser Verfahrensschritt erlaubt somit die Bildung erster Haushaltszusammenhänge.
Auswertung der Wohnungsnutzerangaben
Im Melderegister sind keine Informationen darüber enthalten, in welcher Wohnung eine Person lebt. Deshalb werden im zweiten Schritt die aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Wohnungsnutzernamen mit den Namen der im Zensusdatenbestand des Melderegisters enthaltenen Personen abgeglichen und zusammengeführt. Dabei werden die bereits im ersten Schritt identifizierten Haushaltsmitglieder derselben Wohnung zugeordnet.
Bildung von Haushalten über indirekte Registerangaben
In einem dritten Schritt der Haushaltegenerierung werden weitere Hinweise auf das Zusammenleben von Personen in einem gemeinsamen Haushalt betrachtet. Hierbei können anhand von Informationen wie Namen, Altersangaben, Zuzugsinformationen nicht ersichtliche Beziehungen im Zensusdatenbestand der Melderegister abgebildet werden. Außerdem werden auch neue Haushalts- und Lebensformen abseits der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie dargestellt. Die aus der Gebäude- und Wohnungszählung gewonnene Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen wird hier ebenfalls berücksichtigt.
Integriertes Korrekturverfahren
Beim Zensus 2011 wurde eine Haushaltebefragung durchgeführt. Ziel dieser Stichprobe war es, neben der Erhebung von Daten, die nicht aus Registern gewonnen werden konnten, in erster Linie für jede Gemeinde mit 10 000 oder mehr Einwohnern Informationen darüber zu erhalten, wie viele Personen in ihren Melderegistern fälschlicherweise nicht erfasst wurden und wie viele Personen fälschlicherweise zuviel in den Melderegistern enthalten waren. Dabei ging es auch darum, diese sogenannten Fehlbestände und Karteileichen anhand demografischer Merkmale zu beschreiben. Um einen qualitativ hochwertigen, fachlich und regional flexibel auswertbaren Zensuseinzeldatensatz zu erhalten, wird im Rahmen der Haushaltegenerierung im nächsten Schritt eine Bereinigung um die Karteileichen und Fehlbestände durch Korrektur an den Einzeldaten vorgenommen.
Bildung von Haushalten nach statistischen Kriterien
Haushalte, die auf Grund fehlender Wohnungsnutzernamen im bisherigen Verfahrensablauf keiner Wohnung zugeordnet werden konnten, werden unter Berücksichtigung von Merkmalen wie u.a der Wohnungsfläche und der Haushaltsgröße mit noch nicht belegten Wohnungen verknüpft. Sollten danach immer noch Haushalte vorhanden sein, die noch keiner Wohnung zugeordnet werden konnten, so werden diese mit bereits einer Wohnung zugeordneten Haushalten zusammengeführt. Um die Verteilung nach Haushaltstypen realistisch wiederzugeben, fließen hierzu hochgerechnete Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe in das Verfahren ein. Damit können abschließend alle Personen bzw. Haushalte, die an einer Anschrift leben, einer Wohnung zugeordnet und die im Zensus definierten Wohnhaushalte abgebildet werden.