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Beim Zensus 2011 wird jede Auskunft benötigt

Wer beim Zensus 2011 einen Fragebogen erhalten, diesen aber noch nicht ausgefüllt hat, sollte dies umgehend nachholen: Im September 2011 beginnen einige Statistische Ämter der Länder bereits mit dem Versand von weiteren Erinnerungsschreiben und erstmals auch von Heranziehungsbescheiden für die Gebäude- und Wohnungszählung. Die Erinnerungsverfahren für die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurden von den Erhebungsstellen zum Teil schon gestartet.

Beim Zensus 2011 besteht – mit Ausnahme der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung – Auskunftspflicht. Nur so können im Rahmen des Zensus Ergebnisse von hoher Qualität erzeugt werden. Um die für den Zensus so wichtige Auskunftspflicht auch durchsetzen zu können, stehen der amtlichen Statistik verschiedene Mittel zur Verfügung:

Wenn Sie für eine der Befragungen beim Zensus 2011 einen Fragebogen bekommen, diesen aber nicht fristgerecht beantworten, werden Sie zunächst an die Abgabe erinnert. Sofern Sie trotz Erinnerung(en) nicht reagieren, bekommen Sie einen förmlichen Heranziehungsbescheid.

Die statistischen Ämter wollen möglichst auf Zwangsmaßnahmen verzichten. Kommen Sie Ihrer Auskunftspflicht aber auch nach Zustellung des Heranziehungsbescheides nicht nach, kann nach der Androhung schließlich auch ein Zwangsgeld gegen Sie festgesetzt werden.

Wird trotz allem der gesetzlichen Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen, so können Zwangsgelder auch mehrfach festgesetzt werden. Zusätzlich kann auch ein Bußgeld verhängt werden.

Grundsätzlich liegt das Verwaltungs- bzw. Verwaltungsvollstreckungsverfahren in den Händen der Statistischen Ämter der Länder beziehungsweise der Erhebungsstellen und wird nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen durchgeführt. Die Vorgehensweise kann deshalb in den verschiedenen Bundesländern bzw. Gemeinden und Kreisen auch unterschiedlich sein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Ämter der Länder bzw.Ihrer Erhebungsstelle beantworten Ihnen gerne weitergehende Fragen. Auch auf den Internetseiten der Statistischen Ämter der Länder können Sie nähere Informationen zum Vorgehen in den einzelnen Ländern finden.

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