Die Mehrfachfallprüfung - Beim Zensus 2011 wird jeder nur einmal gezählt
Grundlage der amtlichen Einwohnerzahlen bilden die kommunalen Melderegister. Allerdings sind diese beispielsweise durch Doppelmeldungen nicht fehlerfrei. Die Mehrfachfallprüfung sorgt dafür, dass beim Zensus 2011 alle Einwohner wirklich nur einmal gezählt werden.
Eine wichtige Datenquelle für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen sind die kommunalen Melderegister. Da sie jedoch dezentral in jeder Gemeinde geführt werden, kann es fälschlicherweise vorkommen, dass Personen gleichzeitig in mehreren Gemeinden ihren Hauptwohnsitz oder ihren alleinigen Wohnungssitz angemeldet haben. Zudem ist es möglich, dass Personen ausschließlich mit einer oder mehreren Nebenwohnungen gemeldet sein können. Diese Unstimmigkeiten zu ermitteln und gegebenenfalls zu korrigieren ist zentrales Ziel der Mehrfachfallprüfung: Jede Person darf und muss mit genau einer Hauptwohnung beziehungsweise alleinigen Wohnung gezählt werden.
In Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern wurden die Registerdaten von Personen mit mehreren Hauptwohnungen oder mehreren alleinigen Wohnungen maschinell korrigiert. Personen mit einer oder mehreren gemeldeten Nebenwohnungen wurden mit Hilfe des Fragebogens zur Klärung des Wohnsitzes (PDF, 836KB, nicht barrierefrei) nach ihrem Wohnungsstatus befragt.
In Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern wurden alle Personen, bei denen Unstimmigkeiten in den Melderegistern ermittelt wurden, mittels Fragebogen zur Klärung des Wohnsitzes nach ihrem Wohnungsstatus an der angeschriebenen Anschrift befragt. Somit wurde sichergestellt, dass alle Personen, bei denen unplausible Angaben in den Melderegistern festgestellt wurden, korrekt gezählt wurden und die Ergebnisse der Befragung in die Berechnung der amtlichen Einwohnerzahl einfließen.
Eine Rückmeldung an die Meldebehörden oder andere Behörden erfolgt nicht; es gilt das sogenannte Rückspielverbot.
Detaillierte Informationen zur Mehrfachfallprüfung können Sie im Aufsatz „Methoden der Mehrfachfallprüfung im Zensus 2011“ (PDF, 861KB, nicht barrierefrei) nachlesen.