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Ermittlung der Einwohnerzahlen

Grundlage für die Ermittlung der neuen amtlichen Einwohnerzahlen sind die Daten, die aus den Melderegistern zum Stand 9. Mai 2011 an die statistischen Ämter übermittelt wurden. Wie der Zensustest im Jahr 2001 gezeigt hat, sind jedoch nicht alle Angaben aus den Melderegistern präzise und aktuell. Deshalb können die statistischen Ämter diese Register zur Ermittlung der Einwohnerzahlen nicht einfach auszählen, sondern müssen eine Reihe von korrigierenden Maßnahmen vornehmen.

Beim Zensustest 2001 haben die statistischen Ämter festgestellt, dass sich Über- und Untererfassungen in den Melderegistern unterschiedlich auf die Kommunen verteilen und größere Städte und Gemeinden tendenziell nicht nur absolut höhere Werte, sondern auch höhere Anteile an Über- und Unterfassungen aufweisen. Deshalb hängt die Wahl der Maßnahme zur Korrektur der Einwohnerzahl davon ab, ob es sich um eine kleine Gemeinde mit weniger als oder um eine große Gemeinde mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner handelt.

Hochrechnung von Über- und Untererfassungen

In größeren Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurde eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis durchgeführt. Mit dieser Zufallsstichprobe wurden an den ausgewählten Anschriften der Umfang der Über- und Untererfassungen der Melderegister ermittelt und für die jeweilige Gemeinde hochgerechnet.

Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

In kleineren Gemeinden ist dieses Verfahren jedoch nicht effizient genug. Deshalb wurde in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner die sogenannte Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten durchgeführt. Dabei wurden die Anschriften nicht, wie in den größeren Gemeinden, zufällig ausgewählt. Stattdessen wurden Anschriften ermittelt, bei denen es unplausible Konstellationen von Daten der Melderegister und den Angaben aus den Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung gab. Befragt wurde ausschließlich an Anschriften mit nur einer Wohnung. Die an den befragten Anschriften festgestellten Unter- und Übererfassungen wurden direkt in den Statistikdaten korrigiert und nicht wie in den größeren Gemeinden, hochgerechnet.

Mehrfachfalluntersuchung

Es gibt auch Personen, die mehrmals mit (Haupt-)Wohnsitz in den Registern erfasst sind. Andererseits gibt es auch Personen, die ausschließlich mit einer Nebenwohnung gemeldet sind. Diese Fehlinformationen in den Melderegisterdaten mussten bei der statistischen Aufbereitung ebenfalls korrigiert werden. Auch hier kamen verschiedene Verfahren in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde zur Anwendung. In großen Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden die Daten maschinell bereinigt. In kleineren Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden die betroffenen Personen schriftlich befragt (Befragung zur Klärung des Wohnsitzes), um den tatsächlichen Wohnungsstatus zu ermitteln.

Vollerhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

An den sogenannten Anschriften mit Sonderbereichen, zu denen z.B. Wohnheime- und Altenheime zählen, wurden alle dort lebenden Personen befragt. Anschließend fand ein Abgleich der in dieser Erhebung festgestellten Personen mit den Meldedaten statt, um mögliche Doppelerfassungen auszuschließen und den zu zählenden Wohnsitz eindeutig festzulegen.

Mit Hilfe all dieser Maßnahmen lassen sich die Personendatensätze des Melderegisters korrigieren und die amtlichen Einwohnerzahlen ermitteln.
Die Korrekturen dienen ausschließlich der Ermittlung der Einwohnerzahlen. Eine Rückmeldung an die Melderegister wird es nicht geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem sogenannten „Rückspielverbot“ untersagt.

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