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Festgelegter Ablauf der Befragung

Ob es sich bei der Person an der Haustüre um einen offiziellen Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewer) handelt, lässt sich anhand bestimmter Kriterien feststellen. Sollten dennoch Zweifel daran bestehen, empfehlen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder allen Befragten, sich umgehend mit der zuständigen Erhebungsstelle oder dem Statistischen Landesamt in Verbindung zu setzen.

Für die Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Erhebungsstellen zuständig. Sie koordinieren den Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer vor Ort. Die Befragungen finden ab dem Stichtag 9. Mai 2011 bis Ende Juli 2011 statt.

Die Befragungen folgen immer einem festgelegten Ablauf:

Schriftliche Ankündigung vor dem Interview

  • Die Interviewerin oder der Interviewer kündigt sich rechtzeitig vor dem Befragungstermin schriftlich an und nennt den Termin, an dem sie/er die Befragung durchführen möchte.
  • Sollten Angeschriebene zum angekündigten Termin keine Zeit haben, sollten sie umgehend den Interviewer beziehungsweise die Interviewerin unter der angegebenen Telefonnummer informieren und einen anderen Termin vereinbaren.

Ablauf der Befragung

  • Die Interviewerin/der Interviewer kommt zum vereinbarten Termin. Sie/er weist sich mit einem Interviewerausweis aus. Dieser Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Führerschein oder Reisepass gültig.
  • Zu Beginn des Termins stellt die Interviewerin/der Interviewer zunächst fest, wie viele und welche Personen in dem Haushalt wohnen. Für diese sogenannte Existenzfeststellung ist es ausreichend, dass pro Wohnung ein Auskunftspflichtiger Angaben zur Existenz (Name, Geburtsdatum, Geschlecht) aller Personen, die in besagter Wohnung leben, macht. Ohne diese persönliche Existenzfeststellung dürfen die Interviewer keine Fragebogen aushändigen.

Verschiedene Meldemöglichkeiten

  • Interview: Nach dieser Existenzfeststellung haben alle Befragten die Möglichkeit, zusammen mit dem Interviewer/der Interviewerin den Fragebogen auszufüllen. Alle Fragebogen stehen Ihnen als
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    bereit. Für jedes Haushaltsmitglied muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Das Interview kann auch im Hausflur oder vor der Haustür durchgeführt werden.
  • Selbst ausfüllen: Das angebotene Interview können Befragte ohne Angabe von Gründen ablehnen, den Fragebogen dann – ohne Unterstützung der Interviewerin oder des Interviewers – selbst ausfüllen und ihn an die zuständige Erhebungsstelle zurücksenden oder dort abgeben.
  • Online-Meldung: Alternativ können die Fragen auch per Online-Fragebogen beantwortet werden. Die benötigten Zugangsdaten, die Fragebogennummer und der Aktivierungscode, für das Onlineverfahren befinden sich auf der ersten Seite des Fragebogens, den die Interviewerin/der Interviewer mitbringt.
  • Beim Zensus 2011 werden keine telefonischen Interviews durchgeführt!
  • Es wird auch nicht nach Kontodaten gefragt!

Der Ablauf der Befragung erfolgt immer in der beschriebenen Art und Weise. Sollten Zweifel oder Abweichungen bestehen, empfehlen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, sich umgehend mit der zuständigen Erhebungsstelle in Verbindung zu setzen.

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