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Gleichheitsgrundsatz ist durch unterschiedliche Methoden zur Ermittlung der Einwohnerzahlen nicht verletzt

Die Ausgangsbasis für die Ermittlung der Einwohnerzahl waren für alle Gemeinden in Deutschland unabhängig von der Bevölkerungsgröße die kommunalen Melderegister. Um Karteileichen und Fehlbestände zu berücksichtigen, wurden bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern und ab 10 000 Einwohnern zum Teil unterschiedliche Methoden zur Bereinigung der Melderegister angewendet. Die Auswahl unterschiedlicher Korrekturverfahren erfolgte methodisch und empirisch begründet auf Basis des Zensustests 2001. Dies stellt keine willkürliche Ungleichbehandlung der Gemeinden dar. Die unterschiedlichen statistischen Verfahren beruhen vielmehr auf einer gesetzlichen Regelung, die weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen das rechtsstaatliche Willkürverbot verstößt.

Das Gleichbehandlungsgebot verbietet willkürliche, sachlich nicht vertretbare Differenzierungen. Es wäre dann verletzt, wenn die getroffene Regelung sachlich nicht begründet wäre. Da die unterschiedlichen statistischen Verfahren zur Ermittlung der Einwohnerzahl jedoch methodisch abgesichert und dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung entsprechen, wird durch sie das Gleichheitsgebot nicht verletzt.

Die Wahl der unterschiedlichen Methoden bei kleinen und großen Kommunen erfolgte beim Zensus 2011 nicht willkürlich, sondern aufgrund sachgerechter Überlegungen und unter Abwägung aller erforderlichen Gesichtspunkte. Grundlage der Methodenwahl war der im Jahr 2001 durchgeführte Zensustest.

Der Zensustest hatte gezeigt, dass die Qualität der Einwohnermelderegister in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern tendenziell besser ist als in Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern. Übererfassungen (Karteileichen) und Untererfassungen (Fehlbestände) der Register verteilen sich unterschiedlich und kommen - abhängig von der Gemeindegröße - verschieden häufig vor. Insofern war es nicht überraschend, dass mit den Zensusergebnissen die Korrekturen der Bevölkerungszahlen in kleinen Gemeinden geringer ausfielen als in großen Gemeinden.

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