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Zu den Klagen und Widerspruchsverfahren der Kommunen

Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gegen die durch die Statistischen Landesämter festgestellten amtlichen Einwohner­zahlen sind landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet. Während es in den meisten Ländern ein Widerspruchs­verfahren gibt, ist in anderen direkt der Klageweg eröffnet. Zudem sind zum Teil erweiterte Anhörungs­verfahren vorgesehen.

Von den insgesamt gut 11 000 Kommunen in Deutschland haben rund 850 Widerspruch gegen ihre mit dem Zensus 2011 ermittelte neue Einwohner­zahl eingelegt. Ende Februar 2014 lagen der Justiz rund 170 Klagen vor. Es zeichnet sich dabei ab, dass zuerst Muster­klagen einzelner Kommunen von den Verwaltungsgerichten verhandelt werden.

Ein wesentlicher Grund für das rechtliche Vorgehen ist, dass Gemeinden negative Auswirkungen im kommunalen Finanz­ausgleich befürchten. In den Finanz­ausgleichs­gesetzen der meisten Länder wird maßgeblich die amtliche Einwohner­zahl als Kenngröße für die finanziellen Zuweisungen verwendet. Die konkrete Ausgestaltung in den Ländern ist allerdings nicht einheitlich. Beispiels­weise sehen manche Landes­regelungen Übergangs- und Anpassungs­maßnahmen vor, wenn Finanz­zuweisungen an die Kommunen infolge rückläufiger Einwohner­zahlen gesenkt werden, oder enthalten Ausgleichs­regelungen für die im Rahmen des demografischen Wandels rückläufigen Einwohner­zahlen.

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