Zu den Klagen und Widerspruchsverfahren der Kommunen
Die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gegen die durch die Statistischen Landesämter festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen sind landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet. Während es in den meisten Ländern ein Widerspruchsverfahren gibt, ist in anderen direkt der Klageweg eröffnet. Zudem sind zum Teil erweiterte Anhörungsverfahren vorgesehen.
Von den insgesamt gut 11 000 Kommunen in Deutschland haben rund 850 Widerspruch gegen ihre mit dem Zensus 2011 ermittelte neue Einwohnerzahl eingelegt. Ende Februar 2014 lagen der Justiz rund 170 Klagen vor. Es zeichnet sich dabei ab, dass zuerst Musterklagen einzelner Kommunen von den Verwaltungsgerichten verhandelt werden.
Ein wesentlicher Grund für das rechtliche Vorgehen ist, dass Gemeinden negative Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich befürchten. In den Finanzausgleichsgesetzen der meisten Länder wird maßgeblich die amtliche Einwohnerzahl als Kenngröße für die finanziellen Zuweisungen verwendet. Die konkrete Ausgestaltung in den Ländern ist allerdings nicht einheitlich. Beispielsweise sehen manche Landesregelungen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen vor, wenn Finanzzuweisungen an die Kommunen infolge rückläufiger Einwohnerzahlen gesenkt werden, oder enthalten Ausgleichsregelungen für die im Rahmen des demografischen Wandels rückläufigen Einwohnerzahlen.