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Kosten des Zensus 2011

Nach Abschluss aller Arbeiten haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die endgültigen Kosten des registergestützten Zensus 2011 ermittelt. Die Kosten für Vorbereitung, Erhebung, Aufbereitung und Evaluierung des Zensus bewegen sich mit insgesamt 667,4 Millionen Euro bis Ende 2014 in dem vor dem Zensus kalkulierten Rahmen. Der Bund hatte Aufwendungen in Höhe von 77,3 Millionen Euro zu tragen, die Länder wendeten 590,1 Millionen Euro auf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bund entsprechend §25 Zensusgesetz den Ländern zum Ausgleich der Kosten der Vorbereitung und der Durchführung des Zensus eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen Euro gewährt hat.

Die erste gesamtdeutsche Volkszählung lieferte vielfältige verlässliche und belastbare Ergebnisse, die sich – direkt oder indirekt – auf viele Aspekte der Gesellschaft auswirken. Beispielhaft sei die Neujustierung des Länderfinanzausgleichs und des kommunalen Finanzausgleichs genannt. Die Umverteilung finanzieller Mittel erfolgt durch die Berücksichtigung der Zensusergebnisse nunmehr auf einer besseren und gerechteren Basis. Damit wird gewährleistet, dass die Finanzkraft aller Länder und Gemeinden angeglichen wird.

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