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Mehrere Anschreiben für ein Gebäude oder eine Wohnung

Derzeit werden die Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung verschickt. Dabei kann es vorkommen, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung mehrere Fragebogen zu ein und demselben Objekt erhalten. Warum kommt es zu diesen mehrfachen Anschreiben?

Die Statistischen Ämter der Länder recherchieren bereits seit 2009 alle Anschriften von Eigentümerinnen und Eigentümern, beziehungsweise Verwaltern von Wohngebäuden. Da im Rahmen dieser Recherche unterschiedliche Quellen herangezogen wurden, kann es durchaus sein, dass Eigentümer mehrmals angeschrieben werden: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für ein und dasselbe Gebäude beide Ehepartner als Eigentümer recherchiert wurden. In diesem Fall bekommen beide Personen einen Fragebogen.

Sofern Ihnen mehrere Fragebogen für ein und dasselbe Gebäude oder Wohnung zugestellt wurden, bitten wir Sie um folgendes Vorgehen:

Senden Sie trotzdem alle Fragebogen zu diesem Objekt zurück. Einen der Fragebogen füllen Sie bitte korrekt aus. Bei den anderen Fragebogen zum selben Objekt beantworten Sie bitte Frage 2 mit „nein“ und schreiben ins Bemerkungsfeld (Seite 6): „Mehrere Fragebogen zum selben Objekt erhalten. Angaben zum Objekt wurden in Fragebogen Nr. (hier Fragebogennummer des komplett ausgefüllten Bogens eintragen) gemacht." Die Fragebogennummer finden Sie auf Seite 1 des Fragebogens unterhalb der Anschriften im Feld „online“ eingedruckt.

Wenn Sie die Angaben online melden wollen, müssen Sie ebenfalls nur einen Online-Fragebogen vollständig und korrekt ausfüllen. Für die anderen Fragebogen reicht auch hier ein Eintrag in das Feld Bemerkungen mit dem Hinweis, welcher Fragebogen ausgefüllt wurde (siehe oben).

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