Rückfragen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung
Viele Millionen Befragte haben ihre Angaben beim Zensus 2011 bereits gemacht. Hierfür möchten sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ganz herzlich bedanken. Nach Rücklauf der Fragebogen werten die statistischen Ämter jetzt die gesammelten Zensusdaten aus den Fragebogen und den Registern aus. Sofern bei diesen Auswertungen Widersprüche auftreten, sind diese zu klären.
Bei einigen Haus- und Wohnungseigentümern oder Verwaltern kann es deshalb in den kommenden Wochen zu Rückfragen seitens der Statistischen Ämter der Länder kommen. Denn es wird vorkommen, dass sich Angaben widersprechen. Eine Ursache hierfür kann z.B. in der Verwechslung von Gebäuden oder Gebäudeteilen liegen. In diesen Fällen bitten die Statistischen Ämter der Länder die Befragten um Unterstützung zur Klärung der widersprüchlichen Angaben.
Die Rückfragen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt. In einigen Bundesländern kommen auch Interviewerinnen und Interviewer zum Einsatz. Bei den Rückfragen werden die Statistischen Ämter der Länder immer konkret angeben, auf welche Gebäudeanschrift sich die Rückfrage bezieht. Alle Fragen beziehen sich auf das Gebäude. Es erfolgen keine Fragen zu den persönlichen Lebensumständen des Auskunftspflichtigen. Sollten Sie Fragen zur Durchführung dieser Rückfragen in Ihrem Bundesland haben, richten Sie diese bitte direkt an Ihr zuständiges Statistisches Landesamt.
Im Übrigen gilt wie bei allen Befragungen des Zensus 2011 auch bei den Rückfragen das Rückspielverbot: In keinem Fall werden die Angaben, die im Rahmen des Zensus 2011 erhoben werden, an die Einwohnermeldeämter oder andere private oder öffentliche Institutionen zurückgespielt. Die Angaben sowie etwaige Rückfragen dienen allein der korrekten Ermittlung der Zensusergebnisse.