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Rückporto bei der Gebäude- und Wohnungszählung

In einigen Pressebeiträgen wird derzeit berichtet, das Antwortschreiben bei der Gebäude- und Wohnungszählung sei nicht zu frankieren. Wie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dazu mitteilen, gilt beim Zensus 2011, dass die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger die Portokosten für die Rücksendung eines Fragebogens zu tragen haben. Im Fall der Gebäude- und Wohnungszählung sind dies 1,45 Euro.

Dies ergibt sich aus § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz. Danach ist die Antwort auf eine Befragung der amtlichen Statistik „für den Empfänger (das heißt für die Statistischen Ämter) kosten- und portofrei zu erteilen (…), soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.“ Da weder der Deutsche Bundestag noch der Deutsche Bundesrat bei der Behandlung und Verabschiedung des Zensusgesetzes 2011 eine andere Regelung getroffen haben, gilt die dargelegte Rechtslage.

Diese Rechtslage ist für beide Seiten – sowohl für die Befragten als auch für die statistischen Ämter – bindend.

Für alle Auskunftspflichtigen gibt es die Möglichkeit, die Portokosten zu sparen, indem sie den Fragebogen online ausfüllen. Den sicheren und bequemen Weg der Online-Meldung haben bundesweit bereits mehrere Millionen Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Zugangsdaten – Fragebogennummer und Aktivierungscode – sind auf dem Papierfragebogen auf der ersten Seite im Feld "online" eingedruckt.

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