Navigation und Service

Teilnahme am Zensus bisher erfreulich hoch

100 Tage nach Stichtag ziehen die statistischen Ämter eine positive Zwischenbilanz – besonderer Dank geht an die Befragten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erhebungsstellen sowie die Interviewerinnen und Interviewer.

Der Zensus geht voran: Rund 100 Tage nach dem Stichtag 9. Mai 2011 wurden die weitaus meisten Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung bereits zurückgesandt. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erhebungsstellen haben ihre Hausaufgaben gemacht. Der größte Teil der Interviews für die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist abgeschlossen.

Die statistischen Ämter bedanken sich an dieser Stelle bei den vielen zehntausend Interviewerinnen und Interviewern, die in den letzten Wochen und Monaten für den Zensus unterwegs waren und mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Zensus geleistet haben. Ein Dank geht auch an alle Befragten, die bereits am Zensus teilgenommen haben. Auch wenn die Teilnahme mit etwas Aufwand verbunden ist: Jede Auskunft ist wichtig, denn nur so können beim Zensus Ergebnisse von hoher Qualität erzielt werden.

Die statistischen Ämter bauen auch weiterhin auf eine hohe Teilnahmebereitschaft beim Zensus 2011:

Voraussichtlich bis Ende des Jahres werden nämlich noch bis zu 5 % derjenigen Personen, die an der Haushaltebefragung teilgenommen haben, im Rahmen der Wiederholungsbefragung ein zweites Mal um einige Angaben zum Wohnstatus gebeten. Diese erneute Befragung erlaubt eine Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung.

Im Herbst startet die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Mit Hilfe dieser Befragung werden bestehende Unplausibilitäten hinsichtlich der Informationen aus dem Melderegister und der Gebäude- und Wohnungszählung, insbesondere den Wohnsitzstatus betreffend, geklärt.

Des Weiteren beginnt die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (Mehrfachfallprüfung). Dabei werden Personen befragt, bei denen Unstimmigkeiten in den Melderegistern festgestellt wurden. Zum Einen ist es möglich, dass eine Person in mehreren Orten mit Hauptwohnsitz gemeldet ist; zum Anderen können Personen ausschließlich mit Nebenwohnung gemeldet sein. Diese Fälle müssen geklärt werden, damit am Ende auch jeder Bürger in der Gemeinde gezählt wird, in der er tatsächlich lebt und damit die Einwohnerzahlen stimmen.

Service

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2020

Logo: Statistische Ämter des Bundes und der Länder