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Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer nahezu abgeschlossen

Seit Herbst 2010 wird zur Vorbereitung der im Rahmen des Zensus 2011 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) von den Statistischen Landesämtern eine Vorbefragung bei Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum durchgeführt.

Hauptziele dieser Vorbefragung sind die Überprüfung der bei den statistischen Landesämtern vorliegenden Adressdaten sowie gegebenenfalls eine Korrektur der Angaben über die Eigentümerinnen und Eigentümer. Damit soll gewährleistet werden, dass bei der zum Stichtag 9. Mai 2011 anstehenden Haupterhebung die richtigen Auskunftspflichtigen angeschrieben werden. Die Vorerhebung ist nun nahezu abgeschlossen. Nach bisher vorliegenden Informationen haben bundesweit deutlich mehr als die Hälfte der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer den Fragebogen beantwortet und elektronisch oder per Post an die zuständigen Statistischen Landesämter zurückgesandt.

Solche Rücklaufquoten liegen bei schriftlichen Erhebungen, bei denen keine umfassende Nachfassaktion durchgeführt wird, im Rahmen der Erwartungen. Nach den Erfahrungen der statistischen Ämter steigen die Antwortquoten sprunghaft an, wenn ein Erinnerungs- und Mahnverfahren zur Anwendung kommt. Dies war bei der GWZ-Vorbefragung nur begrenzt der Fall. Aus den aktuellen Zahlen auf eine mangelnde Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung zu schließen, wäre daher falsch. Die Erfahrung zeigt, dass viele Befragte die rechtzeitige Beantwortung einfach vergessen und erst nach einer Erinnerung den Fragebogen ausfüllen.

Mit der Vorbefragung konnten die Statistischen Landesämter ihre Datenbestände für die im Mai 2011 anstehende Gebäude- und Wohnungszählung verbessern. Außerdem wurde erreicht, dass ein Großteil der Gebäude- und Wohnungseigentümer über die Gebäude- und Wohnungszählung informiert wurde.

Die aktuellen Zahlen machen aber auch deutlich, dass valide Ergebnisse eines Zensus nur erwartet werden können, wenn er mit Auskunftspflicht durchgeführt wird und diese – so wie bei den ab dem 9. Mai startenden Zensus-Erhebungen – auch über Erinnerungs- und Mahnverfahren durchgesetzt wird.

Die statistischen Ämter werden im Vorfeld des Erhebungsstichtages (9. Mai 2011) ihre Öffentlichkeitsarbeit wie geplant intensivieren, um auch auf diesem Weg die Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen.

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