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Warum fragen wir nach den Namen von Bewohnern?

Vermehrt erreichen uns Anfragen, warum wir bei der Gebäude- und Wohnungszählung nach den Namen von bis zu zwei Bewohnern der Wohnung fragen. Weshalb diese Angabe für die Statistik so wichtig ist, wird schnell deutlich, wenn man sich das Verfahren der Haushaltegenerierung anschaut. Diese ist notwendig, weil die Zensusergebnisse auch Aufschluss über die Zahl und Struktur der Haushalte geben sollen.

Die Haushaltegenerierung ist der letzte Schritt beim erstmals registergestützt durchgeführten Zensus. Beim Zensus 2011 werden überwiegend Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt und zusätzlich nur ein geringer Teil der Bevölkerung durch eine Haushaltebefragung um Auskunft gebeten. Ergänzend finden eine Gebäude- und Wohnungszählung sowie Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt.

Für sich genommen kann mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung etwa die Frage nach der Zahl der Wohnungen und ihrer Größe beantwortet werden. Aus den Melderegisterdaten lassen sich Aussagen zur Zahl der Kinder im Kindergartenalter treffen. Aber der Zensus 2011 muss auch beantworten können, welche Wohnfläche im Durchschnitt beispielsweise Familien mit drei und mehr Kindern oder Alleinlebenden zur Verfügung steht. Deshalb haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein Verfahren entwickelt, bei dem anhand statistisch auswertbarer Merkmale aus dem Melderegister und aus der Gebäude- und Wohnungszählung diese Haushaltszusammenhänge ermittelt werden können – die sogenannte Haushaltegenerierung.

Das Verfahren der Haushaltegenerierung gliedert sich in mehrere Schritte. Im Melderegister sind neben den Meldedaten einer Person auch die Namen von dessen Ehe- oder Lebenspartner, Kindern oder gesetzlichen Vertreter eingetragen. In einem ersten Schritt werden diese Zusatzinformationen – auch Verzeigerungen genannt – verwendet, um Personen, die an einer Anschrift gemeldet sind, zu einem Kernhaushalt zusammenzuführen.

Im Melderegister sind jedoch keine einheitlich verwertbaren Informationen darüber enthalten, in welcher Wohnung eine Person an einer Anschrift lebt. Die Statistik interessiert auch gar nicht die konkrete Wohnung, also ob jemand im zweiten Stock links oder im dritten Stock in der Mitte wohnt; der Zensus soll lediglich die Frage beantworten, in was für Wohnungen statistisch gesehen (Quadratmeter, Zahl der Räume, Heizungsart, Bad/Dusche) welche Haushalte (Personenzahl, Familienverhältnisse) leben. Um solche Zusammenhänge statistisch richtig abbilden zu können, ist es in einem zweiten Schritt der Haushaltegenerierung erforderlich, die Namen der aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Bewohner der Wohnung mit den im Melderegister gemeldeten Personennamen und dem gebildeten Kernhaushalt zusammenzuführen.

Für das Verfahren der Haushaltegenerierung sind noch weitere Schritte erforderlich, damit alle an einer Anschrift gemeldeten Personen mit einer Wohnung zusammengeführt werden können. Diese können in unserem Methodentext (PDF, 336KB, nicht barrierefrei) nachgelesen werden.

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