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Welche Befragungen stehen beim Zensus noch an?

Viele Millionen Menschen haben ihre Angaben beim Zensus bereits gemacht. Auf den einen oder anderen kann in nächster Zeit dennoch ein weiterer Fragebogen oder auch eine telefonische Rückfrage zukommen. Denn im Herbst beginnen verschiedene Nachbefragungen. Ziel dieser Nachfragen ist, Unklarheiten zu beseitigen, um so eine hohe Datenqualität zu gewährleisten.

In den kommenden Wochen und Monaten werten die statistischen Ämter die vielen Millionen ausgefüllten Fragebogen sowie die Registerdaten – etwa von den Einwohnermeldeämtern – aus. Bei diesen Auswertungen kann es vorkommen, dass manche Angaben widersprüchlich sind oder wichtige Angaben fehlen. Damit am Ende das Ergebnis stimmt, müssen diese Unklarheiten beseitigt werden. Deswegen gibt es ab Herbst verschiedene Nachbefragungen:

Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

Ende 2011/ Anfang 2012 startet die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Diese Befragung ist für die exakte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen in kleineren Gemeinden von sehr großer Bedeutung.

Was wird bei der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten gemacht? Beim Abgleich der Melderegisterdaten mit den Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung können Unstimmigkeiten auftreten. Der klassische Fall sind Einfamilienhäuser, bei denen die Kinder noch gemeldet sind aber nicht mehr dort wohnen. Um die amtliche Einwohnerzahl richtig zu ermitteln, müssen solche Unstimmigkeiten mittels eines Interviews geklärt werden. Hierzu werden nur wenige Angaben benötigt: Neben Hilfsmerkmalen wie Name und Anschrift, werden insbesondere die Erhebungsmerkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnungsstatus, Anzahl der Personen in der Wohnung sowie die Staatsangehörigkeit erfragt. Alle Fragen sind im Musterfragebogen für die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten einsehbar.

Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten findet nur in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern und nur an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung (in der Regel Einfamilienhäuser) statt. Anschriften, die bereits im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erhoben wurden, werden in diesem Befragungsteil nicht nochmals befragt.

Konsequenzen aus der Befragung müssen die Befragten nicht fürchten, denn wie bei allen Befragungen des Zensus gilt auch hier das Rückspielverbot: Das heißt, es werden keine Informationen an andere Behörden oder private Institutionen zurückgespielt – auch nicht an die Einwohnermeldeämter.

Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (Mehrfachfallprüfung)

Und noch eine Befragung dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen: die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (auch Mehrfachfallprüfung genannt).

Dabei werden all diejenigen um Klärung gebeten, deren Melderegisterdaten unplausible Angaben enthalten. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Damit auch diese Personen beim Zensus der richtigen Gemeinde zugeordnet werden können, erhalten sie zwischen Oktober 2011 und Januar 2012 einen Fragebogen per Post. Auf diesem müssen sie neben Merkmalen wie Alter und Familienstand angeben, ob diese Anschrift am 9. Mai 2011 ihr Haupt- oder ihr Nebenwohnsitz war und ob sie am 9. Mai 2011 an weiteren Anschriften gemeldet waren. Den vollständigen Fragenkatalog finden Sie im Musterfragebogen für die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (PDF, 836KB, nicht barrierefrei).

Diese Befragung findet im Falle von mehreren Hauptwohnsitzen nur dann statt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10 000 Einwohnern befindet; diejenigen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall (also unabhängig von der Größe der Gemeinde) einen Fragebogen.

Die Befragung dient allein der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Auch bei dieser Befragung werden keinerlei Informationen an die Einwohnermeldeämter oder andere Behörden weitergegeben.

Ersatzweise Erhebung bei Antwortausfällen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung

Konnten zu einem Wohngebäude in Deutschland trotz sorgfältiger Recherche in verschiedenen Datenquellen keine Eigentümer oder Verwalter ermittelt werden, finden hierfür voraussichtlich ab Dezember 2011 sogenannte Ersatzvornahmen statt. In diesen Fällen werden Erhebungsbeauftragte vor Ort die benötigten Gebäudeinformationen wie Art des Gebäudes, Zahl der Wohnungen, Gebäudetyp und Baujahr anhand des Fragebogens der Gebäude- und Wohnungszählung (PDF, 770KB, nicht barrierefrei) erheben.

Haushaltebefragung

Der ein oder andere wird auch noch für die Haushaltebefragung (PDF, 983KB, nicht barrierefrei) um Angaben gebeten. Dies betrifft insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Neubauten, deren Anschriften bis zum Stichtag am 9. Mai 2011 in die Melderegister aufgenommen wurden. Diese Anschriften wurden im Rahmen einer Stichprobennachziehung per Zufallsverfahren ausgewählt. Alle, die an diesen nachträglich ausgewählten Anschriften wohnen, bekommen Besuch von einem Interviewer oder einer Interviewerin.

Telefonische und schriftliche Nachfragen

Und schließlich können Befragte auch einen Anruf in Sachen Zensus erhalten: Sollten in einem ausgefüllten Fragebogen Angaben fehlen, schwer lesbar oder unplausibel sein, wird dies möglichst einfach durch telefonische Rückfrage geklärt. In bestimmten Fällen kann diese Rückfrage auch schriftlich erfolgen.

Durch die Nachbefragungen kommt ein kleiner Teil der Bevölkerung also auch noch in den kommenden Wochen und Monaten mit dem Zensus 2011 in Kontakt.

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