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Zum Start der Vorbefragung: Im Gespräch mit Gerlinde Kochan

Zum Start der Vorbefragung sprechen wir mit Gerlinde Kochan. Sie ist Referentin im Statistischen Landesamt Sachsen, das gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt für die Erarbeitung der Fachkonzepte zur Vorbereitung und Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung sowie die Entwicklung der entsprechenden IT-Programme verantwortlich ist.

Redaktion: Momentan werden bereits an viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum Fragebogen zur Vorbefragung verschickt. Warum wird diese Vorbefragung durchgeführt?

Die Statistischen Ämter der Länder recherchieren bereits seit 2009 aus verschiedenen Quellen wie zum Beispiel den Grundsteuerstellen der Gemeinden die Eigentümer und Verwalter von Wohnraum. Dieser Prozess ist aufwendig, da die Daten in unterschiedlicher Struktur und Qualität vorliegen, sich beispielsweise durch Eigentümerwechsel oder Umzug laufend verändern und deshalb aktualisiert werden müssen.

Mit der Vorbefragung werden die Eigentümer und Eigentümerinnen erstmals über die bevorstehende Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 informiert. Ziel der Vorbefragung ist es zu überprüfen, ob die ermittelten Personen tatsächlich Eigentümer oder Verwalter des jeweiligen Gebäudes oder der Wohnung sind und auch unter der uns bekannten Anschrift postalisch erreichbar sind.

Zur Klärung dieser Fragen werden Fragebogen versendet, auf denen beispielsweise vermerkt werden kann, ob man zum Stichtag 9. Mai 2011 voraussichtlich noch Gebäude- oder Wohnungseigentümer ist, wie viele Wohnungen sich in dem Gebäude befinden und ob der Befragte für alle diese Wohnungen die erforderlichen Angaben machen kann. Auch kann bei der Vorbefragung schon angegeben werden, ob man im nächsten Jahr am Online-Verfahren teilnehmen möchte.

Der ausgefüllte Fragebogen kann entweder per Post zurückgesendet oder auch online übermittelt werden. Selbstverständlich werden dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen umfassend erfüllt.

Dank der Vorbefragung wird dann jeder Eigentümer rechtzeitig vor dem Stichtag Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung für alle seine Gebäude und Wohnungen erhalten beziehungsweise zur Teilnahme am Online-Verfahren aufgefordert.

Redaktion: Die Vorbefragung bei der Gebäude- und Wohnungszählung bedeutet ja einen gewissen Aufwand für die Eigentümerinnen und Eigentümer. Haben diese auch einen Nutzen davon?

Die Vorbefragung dient der Klärung, wer zum Stichtag die geforderten Auskünfte geben kann und in welcher Form er das tun möchte. Gerade deshalb ist die Vorbefragung auch eine Maßnahme im Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer, die wichtige Informationen zur Vorbereitung auf die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten. Der organisatorische Aufwand für die Erhebung kann minimiert werden und zugleich wird die Sicherheit erlangt, zum Stichtag den richtigen Ansprechpartner zu kontaktieren. Wir haben uns bei der Entwicklung der Verfahren stets bemüht, das Augenmerk auf die minimale Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu lenken.

Die Überprüfung der Eigentümer- und Gebäudeanschriften sowie die Beantwortung der Fragen werden nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass falsche Angaben korrigiert werden und uns die Änderungen mitgeteilt werden, damit im Mai 2011 nur die tatsächlichen Auskunftspflichtigen über ihre Gebäude und Wohnungen befragt werden.

Redaktion: Bieten die statistischen Ämter auch Hilfestellung beim Ausfüllen?

Alle statistischen Ämter sind darauf vorbereitet, dass die Auskunftspflichtigen, die sich mit Fragen an uns wenden, kompetent betreut werden. Dafür wird zum Beispiel in Sachsen eine kostenlose Servicenummer zur Verfügung stehen.

Redaktion: Warum brauchen wir eine Gebäude- und Wohnungszählung?

Gebäude- und Wohnungszählungen werden im Rahmen von Volkszählungen in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt. Dabei werden flächendeckend alle Gebäude mit Wohnraum und die darin befindlichen Wohnungen erfasst. Die Erhebung von Gebäude- und Wohnungsmerkmalen ist die Grundlage für die Beschreibung der Wohnsituation der Bevölkerung und die Grundlage für die Wohnungsbestandsfortschreibung in der amtlichen Statistik. Bereits nach zehn Jahren sind Fortschreibungsergebnisse jedoch nicht mehr verlässlich und müssen aktualisiert werden.

Redaktion: Bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 werden alle 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer befragt. Welche Vorteile hat so eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung?

Eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung liefert regionalisierte Ergebnisse je Gemeinde sowie auch unterhalb der Gemeindeebene, die für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind. Eine Stichprobe kann dagegen nur hochgerechnet je Bundesland oder für Deutschland insgesamt Ergebnisse bereitstellen.

Besonders wichtige Ergebnisse, auf die Wirtschaft und Politik warten, sind Angaben über die Nutzung der Wohnungen, so zum Beispiel die Eigentümer- und Leerstandsquoten. Wird die Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt oder ist sie leerstehend? Das sind spannende Fragen, die im Rahmen einer Gebäude- und Wohnungszählung als Teil des Zensus beantwortet werden.

Die Ermittlung der aktuellen Wohnungsstrukturen nach Anzahl, Größe, Ausstattung und Nutzung werden Grundlage für Bauplanungen oder Rückbaumaßnahmen sein. Anhand der Größe der Wohnungen kann zum Beispiel festgestellt und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung prognostiziert werden, ob in einer Stadt in Zukunft mehr kleine oder große Wohnungen gebraucht werden.

Redaktion: Gibt es aus der letzten Gebäude- und Wohnungszählung einige Beispiele, wie die Ergebnisse genutzt wurden?

In Sachsen war die Gebäude- und Wohnungszählung 1995 eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in Politik und Wirtschaft. Die Ergebnisse zum Gebäude- und Wohnungsbestand nach Eigentumsstrukturen, dem Erhaltungszustand der Gebäude und dem Ausstattungsgrad der Wohnungen waren Ausgangspunkt für wohnungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Wohnungsbauförderung, Privatisierung von Wohnungen oder Rückbauprogramme.

Redaktion: Frau Kochan, seit wann beschäftigen Sie sich schon mit dem Zensus?

Bereits in den 1990iger Jahren haben sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit der Entwicklung neuer Zensusmodelle für künftige europaweite Volkszählungen beschäftigt. 2001 wurden in Deutschland Testerhebungen zur Erprobung der entwickelten Verfahren durchgeführt.

Nach Erfahrungen der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 haben wir in Sachsen schwerpunktmäßig an der Weiterentwicklung der Verfahren gearbeitet. Nach der Auswertung des Zensustest 2001 wird in Sachsen seit 2008 intensiv die Gebäude- und Wohnungszählung in Deutschland vorbereitet.

Redaktion: Gibt es einen bestimmten Grund, dass gerade das Statistische Landesamt Sachsen diese Aufgabe übernommen hat?

Wir können hier im Haus auf sehr gute Erfahrungen zurückgreifen, die wir in Sachsen mit der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 gemacht haben, die nur in den neuen Bundesländern und in Ostberlin durchgeführt wurde.

Die dafür entwickelten Konzepte für eine postalische Befragung der Eigentümer waren entscheidend für die erfolgreiche Durchführung und die frühzeitige Bereitstellung der Ergebnisse. Diese Verfahren wurden für die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 im Verbund der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiterentwickelt.

Bei der letzten Volkszählung 1987 in der BRD und 1981 in der DDR wurden Personen, Haushalte und auch die Wohnungen noch flächendeckend durch Interviewerinnen und Interviewer erfasst.

Redaktion: Frau Kochan, vielen Dank für das Gespräch.

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