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10.09.2008Pressemitteilung

EU-Verordnung zum Zensus 2011 erlassen - Vorarbeiten in Bremen beginnen

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ist die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen jetzt in Kraft getreten. Damit ist Deutschland aufgefordert, im Jahr 2011 bundesweit eine Bevölkerungszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen.

Das Statistische Landesamt ist für das Land Bremen die verantwortliche Stelle, den Zensus 2011 vorzubereiten und durchzuführen. Die Erhebung liefert dann erstmalig seit mehr als 20 Jahren wieder eine grundlegend neu ermittelte Datenbasis zur Bevölkerung und zu Gebäuden und Wohnungen. Von den amtlichen Bevölkerungsdaten hängt beispielsweise der Länderfinanzausgleich ab. Sie sind darüber hinaus Richtgröße für die Einteilung von Wahlkreisen und die Berechnung der Zahl der Länderstimmen im Bundesrat und können wesentliche Grundlage von Förderanträgen bei der EU sein.

Eine umfassende Neuermittlung der Daten ist in größeren Zeitabständen notwendig, weil die amtlichen Bevölkerungszahlen durch die laufenden Statistiken über Geburten und Sterbefälle, Zu- und Abwanderungen fortgeschrieben werden. Mit zunehmender zeitlicher Distanz zu den Zählungsstichtagen werden die Fortschreibungsergebnisse immer ungenauer. Aktuelle Daten fußen im Kern auf den Ergebnissen der letzten Bevölkerungszählung von 1987. Das in Deutschland erstmals eingesetzte registergestützte Verfahren ermöglicht es, nur einen Teil der Bevölkerung direkt zu befragen. Lediglich für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Eigentümer postalisch befragt.

Die Verordnung ist veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 13. August 2008 unter L218/14, Verordnung (EG) 763/2008. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.statistik.bremen.de

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Bremen.

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