06.04.2009Pressemitteilung
Zensus 2011: Erste Befragung von Sonderbereichen
Das Statistische Landesamt Bremen schreibt in den nächsten Wochen ausgewählte Einrichtungen und Träger von Einrichtungen an. Die Befragung erfolgt im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Bevölkerungszählung, dem Zensus 2011. Zweck der Befragung ist die vollständige Ermittlung aller Anschriften, an denen entweder aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen das normale Zählungsverfahren des registergestützten Zensus nicht angewendet werden kann oder darf. Diese Sonderanschriften sind vorrangig Sammelunterkünfte, wie Wohnheime und Pflegeeinrichtungen.
Hintergrund der aktuellen Arbeiten zum Zensus 2011 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die gemeinschaftsweit eine Bevölkerungszählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung angeordnet hat. In Deutschland ist ein registergestütztes Verfahren beabsichtigt. Zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl sollen im Wesentlichen die Melderegister ausgewertet werden. Nur bei einer Stichprobe von unter 10 % der Bevölkerung soll eine herkömmliche Befragung stattfinden. Die Basis dieser Stichprobe bildet das Anschriften- und Gebäuderegister. Darin werden die so genannten Sonderanschriften gekennzeichnet, an denen Bewohner und Bewohnerinnen gemeldet sind, die nicht durch das Zensus-Standardverfahren ausgezählt werden können oder dürfen.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Bremen.
© Statistisches Landesamt Bremen