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11.08.2009Pressemitteilung

Zensus 2011 - Vorbefragung von Sonderbereichen

Das Statistische Landesamt Bremen führt in den nächsten Wochen eine Vorbefragung an Sonderanschriften durch. Unter Sonderanschriften werden im Zensus - der registergestützten Bevölkerungszählung in 2011 - solche Einrichtungen verstanden, bei denen die Bevölkerung entweder aus methodischen oder gesetzlichen Gründen nicht mit dem Zensus-Standardverfahren ausgezählt wird. Dies betrifft insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte, wie Anstalten und Wohnheime. Zweck der Erhebung ist die Vorbereitung der Erhebungen in 2011 an solchen Sonderanschriften. Es werden Fragen unter anderem zu Art und Zweck der Einrichtung und zu den Anschriften gestellt.

Am 15. Juli 2009 ist das Zensusanordnungsgesetz (ZensG 2011, BGBl. I S. 1781) verkündet worden. Es bildet neben dem Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2011) und dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) eine wichtige Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus 2011 in Deutschland.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Bremen.

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