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26.05.2010Pressemitteilung

Zensus 2011: Vorbereitungen laufen auf vollen Touren

Brenner: Stichtag der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung ist der 9. Mai 2011

Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten für das Jahr 2011 zur Durchführung einer Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, eines Zensus verpflichtet. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie dort wohnen und arbeiten. Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahr 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert, die Ungenauigkeiten in den Fortschreibungen der Daten nehmen zu. Nach Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass die Einwohnerzahl bundesweit um 1,3 Millionen Menschen überhöht ist. „Wir brauchen deshalb eine zuverlässige und aktuelle Datengrundlage“, sagte die Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Carmina Brenner, heute vor der Presse.

Wichtigstes Ziel des Zensus 2011 ist dabei die Neufeststellung der amtlichen Einwohnerzahlen, die in rund 50 Gesetzen genutzt werden. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt oder im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. Zudem werden Informationen zur Bildung, Erwerbstätigkeit und Migration sowie zur Zahl der Wohnungen und deren Ausstattung bereitgestellt.

Ein neues Verfahren: der registergestützte Zensus

Beim registergestützten Zensus werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, werden bundesweit knapp 10 % der Bevölkerung persönlich befragt. Außerdem findet eine Erhebung bei allen Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen statt.

Wer wird worüber um Auskunft gebeten

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird als postalische Erhebung durch das Statistische Landesamt bei rund 3,3 Millionen Gebäudeeigentümern im Land durchgeführt. Etwa 1,1 Millionen Personen werden im Rahmen der Haushaltebefragung um Auskunft gebeten.

Schließlich wird es Befragungen in besonderen Bereichen zum Beispiel in Studenten- und Altenwohnheimen geben.

Datenschutz garantiert

Auch beim Zensus 2011 werden das Statistikgeheimnis und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen, das sogenannte Rückspielverbot. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden den abgeschotteten Bereich der Statistischen Ämter nicht verlassen. „Die Daten werden ausschließlich zu statististischen Zwecken genutzt“, betonte Frau Dr. Brenner.

Ein Jahr vor dem Zensus: Stand der Vorbereitung

Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat am 18.05.2010 das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 auf en Weg gebracht, das die Arbeitsteilung zwischen dem Statistischen Landesamt und den kommunalen Erhebungsstellen regelt. Diese werden voraussichtlich in den Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern sowie den Landkreisen eingerichtet. Die Erhebungsstellen führen dabei die Haushaltebefragung und die Erhebungen in Studenten- und Altenwohnheimen vor Ort durch und gewinnen die benötigten Interviewerinnen und Interviewer.

Die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren. Derzeit wird ein Anschriften- und Gebäuderegister aufgebaut, damit die Gebäude- und Wohnungszählung als postalische Erhebung durchgeführt werden kann und eine Auswahlgrundlage für die Haushaltsstichprobe vorliegt. Im April 2010 haben alle Gemeinden in Baden-Württemberg fristgemäß Angaben aus den Melderegistern geliefert. Auch die benötigten Angaben zu den Eigentümerdaten von Gebäuden und Wohnungen liegen bereits zu 90 % vor. „Für diese Unterstützung möchte ich den Gemeinden ganz herzlich danken“, führte Dr. Brenner weiter aus.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.

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