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15.10.2010Pressemitteilung

Zensus 2011 - Wissen, was morgen zählt

Brenner: Zuverlässige und aktuelle Datengrundlage

Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 zur Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, eines Zensus verpflichtet. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Stichtag der 9. Mai 2011. Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahr 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert. Die derzeitigen Bevölkerungszahlen sind vermutlich überhöht. Um wie viel genau, weiß man erst nach dem Zensus. Amtliche Einwohnerzahlen werden in vielen Gesetzen genutzt und bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister und Landräte besoldet sowie im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. „Wir brauchen deshalb eine zuverlässige und aktuelle Datengrundlage“, betonte die Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Carmina Brenner, heute vor der Presse. Bevölkerungsdaten bilden die Grundlage für den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Informationen zum Angebot und der Nachfrage an Wohnraum dienen als Planungsgrundlage für den Wohnungsbau, werden für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen gebraucht.

Ein neues Verfahren mit weniger Belastungen für die Bürger

In Deutschland wird beim Zensus 2011 erstmals ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Dabei werden, im Unterschied zur Volkszählung 1987, nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem Angaben aus den Melderegistern der Kommunen, dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand. Die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 gar keine Auskunft geben müssen. Nicht alle Angaben aus den Registern sind präzise und aktuell. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, sind deshalb ergänzende Befragungen vorgesehen. Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden postalisch befragt, bundesweit knapp 10 % der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt und schließlich wird es auch in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften - wie Alten- und Studentenwohnheimen oder Justizvollzugsanstalten - Befragungen geben.

Was wird beim Zensus 2011 gefragt?

Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Die Angabe zum Religionsbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung wird bei Gebäuden nach der Art des Gebäudes (bspw. Wohngebäude oder Geschäftshaus mit Wohnung), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatpersonen, kommunale Wohnungsunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung) gefragt. Bei den Fragen zur Wohnung geht es beispielsweise um die Wohnungsnutzung (vom Eigentümer bewohnt oder vermietet), die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft) und die Zahl der Personen, die am 9. Mai 2011 in der Wohnung leben. In den Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften werden nur wenige Informationen erhoben. Für genaue Einwohnerzahlen müssen auch deren Bewohner gezählt werden.

Wie bei allen anderen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 statistische Geheimhaltungsregeln und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört auch das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen, das sogenannte Rückspielverbot. Informationen fließen also beim Zensus nur in eine Richtung: aus den Registern oder den Befragungen hin zum Statistischen Landesamt. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. Einzelangaben werden grundsätzlich geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

November 2010: Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung

Voraussichtlich Mitte November 2010 erhalten 700 000 Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen einen kurzen Fragebogen vom Statistischen Landesamt. Diese Befragung dient der Prüfung, Vervollständigung und Aktualisierung der vorliegenden Daten. Unklarheiten werden dadurch beseitigt und der Kreis der Befragten geklärt. Dies erleichtert die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung im nächsten Jahr. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für das Online-Meldeverfahren zu melden. Mit dieser Befragung wird die Voraussetzung für einen reibungslosen und zügigen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im nächsten Jahr geschaffen.

Wo sind weitere Informationen zu finden?

Im Internet können Sie sich auf www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamts unter www.statistik-bw.de zu finden.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.

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