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03.12.2010Pressemitteilung

Weitere Informationen über die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung

Seit dem 22. November diesen Jahres schreibt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung rund 1,8 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden und Wohnungen in Bayern an und bittet hierbei um wenige Angaben zu den Adressen und Eigentumsverhältnissen der an dieser Adresse bestehenden Immobilien.

Die aktuell laufende Vorbefragung, die eine zeitlich vorgezogene Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung 2011, einer Teilerhebung des Zensus 2011 ist, dient dazu, den für die Haupterhebung im Mai nächsten Jahres benötigten Adressbestand zu prüfen und sofern notwendig zu korrigieren. Da dieser Adressbestand aus mehreren Quellen ermittelt wurde, beispielsweise den Registern der kommunalen Grundsteuerstellen und der Vermessungsverwaltung kann es vorkommen, dass für einen Teil der Anschriften nicht alle aktuellen Kontaktdaten vorliegen oder die Vermutung besteht, dass nicht alle Angaben korrekt wiedergegeben sind.

Nachdem uns viele Bürgeranfragen zur Vorbefragung erreichen, möchten wir hiermit inhaltliche Unklarheiten beseitigen und auf einige Fragen eingehen:

Wir möchten darüber informieren, dass sowohl für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung als auch bei der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 eine Auskunftspflicht besteht. Die Auskunft ist, wie in § 15 des Bundesstatistikgesetzes festgelegt, kostenfrei für das Statistische Landesamt zu erteilen.

Auf folgende Fragen möchten wir näher eingehen:

Was ist ein Gebäude?

Als Gebäude sind beim Zensus 2011 nur Wohngebäude zu verstehen. Als Wohngebäude gilt jedes Gebäude, in dem mindestens eine Wohnung existiert, d. h. dass beispielsweise Viehställe, überdachte Stell- oder Parkplätze keine Wohngebäude im Sinne des Zensus 2011 sind.

Was ist eine Einliegerwohnung?

Unter dem Begriff „Einliegerwohnung“ ist eine zusätzliche Wohnung im Gebäude zu verstehen. Sollten z. B. Eltern (im bäuerlichen Bereich „Altenteiler“) mit im Gebäude wohnen, so gelten deren Wohnräume nur dann als eigene Wohnung, wenn es sich dabei um einen abgeschlossenen Bereich mit eigenem Eingang, mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich handelt.

Die Antworten zu weiteren häufigen Fragen finden Sie bei uns im Internet unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus-faq/. Mehr Informationen zum Zensus finden unter www.statistik.bayern.de/zensus oder auf der Homepage der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter: www.zensus2011.de.

Weitere Auskünfte erteilt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.

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