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16.06.2010Pressemitteilung

Zensus 2011: innovativ und kostengünstig

WIESBADEN – Der Statistische Beirat – das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik – unterstützt die statistischen Ämter in der Anwendung der neuen Zensus-Methode: Der „Zensus 2011“ belastet die Bevölkerung deutlich weniger als eine traditionelle Volkszählung, denn er stützt sich im Wesentlichen auf Daten der Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit sowie der öffentlichen Arbeitgeber. Befragt werden müssen zusätzlich lediglich etwa 10 % der Bevölkerung, um eventuell vorhandene Registerungenauigkeiten bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen statistisch zu berücksichtigen und um weitere Angaben über die Erwerbstätigkeit, den Bildungsstand, den Migrationshintergrund und die Religionszugehörigkeit zu erfragen. Hinzu kommt noch eine schriftliche Befragung bei den etwa 17,5 Millionen Eigentümern von Wohnraum, da es hierzu in Deutschland keine Registerinformationen gibt. Der Beirat stellt fest, dass die neue Zensus-Methode erheblich kostengünstiger ist als eine traditionelle Volkszählung.

Die Zensusdaten unterliegen dem Statistikgeheimnis und werden nur für statistische Zwecke herangezogen. Die staatliche Verwaltung wird auf die einzelnen Zensusdaten keinerlei Zugriff haben. Der Statistische Beirat unterstreicht, dass die Zensusdaten in den statistischen Ämtern von Bund und Ländern, wie sonstige sensible Datenbestände auch, vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.

Verlässliche Einwohnerzahlen sind von entscheidender Bedeutung für sachgerechte und in der Zukunft tragfähige politische Entscheidungen, von der Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme bis hin zu konkreten Planungen in den Kommunen – von Kindergärten bis zu Pflegeeinrichtungen. Außerdem haben sie großen Einfluss sowohl auf die Zahlungsströme innerhalb der Europäischen Union als auch auf den Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und zwischen den Kommunen in Deutschland. Prof. Dr. Gert G. Wagner, Vorsitzender der Zensuskommission und Mitglied des Statistischen Beirates, betonte, dass verlässliche Einwohnerzahlen als Basis für die Arbeit der empirischen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften unverzichtbar sind.

Über die neue Zensusmethode informieren die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf ihrer gemeinsamen Internetseite.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Bundesamt.

Der Statistische Beirat

Der Statistische Beirat ist das nach § 4 Bundesstatistikgesetz geschaffene Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes. Die Nutzer der Bundesstatistik sind in diesem Beirat vertreten durch die Bundesministerien sowie durch Wirtschaftsverbänden, Tarifparteien, Wissenschaft und Kommunen: BDEW, BDA, BGA, BDI, BfB, Deutscher Bauernverband, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag, DGB , DIHK, DIW-_Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, Hochschulen, GDV, HDE/BAG, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, RWI Essen, Umweltverbände, ver.di, Verband der Landwirtschaftskammern, ZDH. Die Produzentenseite ist durch die Statistischen Ämter der Länder vertreten.

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