Navigation und Service

29.10.2010Pressemitteilung

Zensus 2011: Feldarbeit beginnt mit Vorinformation der Besitzer von Wohnimmobilien

Zur Vorbereitung der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung, die im Rahmen des Zensus 2011 stattfindet, erhalten in den nächsten Tagen in Hessen etwa 250 000 Eigentümer von Wohnimmobilien eine Vorinformation. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, werden die angeschriebenen Eigentümer gebeten, die Adressangaben ihrer Immobilie(n) zu überprüfen und ggf. zu korrigieren oder zu ergänzen. Erbeten wird auch ein Hinweis darauf, ob die Auskünfte im Rahmen der eigentlichen Zählung im Mai 2011 online erteilt werden können. Das Schreiben enthält auch die notwendigen Angaben, um bereits die Fragen der Vorinformation online beantworten zu können.

Zur Durchführung eines Zensus sind alle EU-Mitgliedstaaten auf Grund einer gemeinschaftsweit geltenden Verordnung verpflichtet, Stichtag in Deutschland ist der 9.Mai 2011. Der Zensus setzt die Tradition der früheren Volkszählungen fort. Allerdings handelt es sich nicht mehr um eine Befragung aller Einwohner wie 1987. Zum Teil werden Daten aus vorhandenen Quellen – wie zum Beispiel den Einwohnermelderegistern – genutzt. Darüber hinaus werden in Hessen gut 11 % der Bevölkerung persönlich befragt. Ferner wird es persönliche Befragungen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen geben. Daten ihrer Immobilie(n) werden postalisch bei allen Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben. Die Auskünfte für die Erhebungsteile Haushaltstichprobe und Gebäude- und Wohnungszählung können auch online erteilt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Hessische Statistische Landesamt.

© Hessisches Statistisches Landesamt

Service

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2020

Logo: Statistische Ämter des Bundes und der Länder