Navigation und Service

03.12.2010Pressemitteilung

Zensus 2011 – Zweite Welle zur Vorbefragung der Besitzer von Wohnimmobilien

Anfang November 2010 hatten in einer ersten Welle etwa 230 000 Eigentümer von Wohnimmobilien in Hessen einen Fragebogen zur Vorbereitung der postalischen Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) erhalten, die im Rahmen des Zensus 2011 stattfindet. Wie das Hessische Statistische Landesamt (HSL) mitteilt, werden ab Anfang Dezember in einer zweiten Welle weitere rund 100 000 Eigentümer angeschrieben. Bei dieser so genannten Vorbefragung geht es darum, unklare Adressangaben zu klären, um bei der zum Stichtag 9. Mai 2011 stattfindenden GWZ die Eigentümer an der aktuellen Adresse anzuschreiben.

Das HSL hat bei der Ermittlung der Eigentümeradressen verschiedene Quellen genutzt, beispielsweise die Register der Grundsteuer- und Vermessungsverwaltung. Für einen Teil der Anschriften liegen aber nicht alle aktuellen Kontaktdaten vor oder es besteht die Vermutung, dass nicht alle Angaben korrekt wiedergegeben sind. An die jetzt angeschriebenen Eigentümer ergeht daher die Bitte, die übermittelten Adressangaben ihrer Immobilie(n) sowie ihrer Wohnanschrift zu überprüfen und ggf. zu korrigieren oder zu ergänzen. Erfragt wird auch, ob die Auskünfte im Rahmen der eigentlichen Zählung im Mai 2011 online erteilt werden können. Das Informationsblatt enthält darüber hinaus auch die notwendigen Angaben, um bereits die Fragen der Vorinformation online beantworten zu können.

Zur Durchführung eines Zensus sind alle EU-Mitgliedstaaten auf Grund einer gemeinschaftsweit geltenden Verordnung verpflichtet, Stichtag in Deutschland ist der 9. Mai 2011. Der Zensus setzt die Tradition der früheren Volkszählungen fort. Allerdings handelt es sich nicht mehr um eine Befragung aller Einwohner wie 1987. Zum Teil werden Daten aus vorhandenen Quellen – wie zum Beispiel den Einwohnermelderegistern – genutzt. Darüber hinaus werden in Hessen gut 11 % der Bevölkerung persönlich befragt. Ferner wird es persönliche Befragungen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen geben. Daten über Immobilien werden postalisch bei allen Gebäude- und Wohnungseigentümern erhoben.

Weitere Auskünfte erteilt das Hessische Statistische Landesamt.

© Hessisches Statistisches Landesamt

Service

© Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2020

Logo: Statistische Ämter des Bundes und der Länder