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03.12.2010Pressemitteilung

Zensus 2011 beginnt mit einer Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer

Hannover. Mit einer Vorbefragung beginnt in diesen Tagen der Zensus 2011 in Niedersachsen: Einige tausend Eigentümer und Verwalter von Wohnungen und Gebäuden erhalten vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) einen Fragebogen zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung. Sie werden gebeten, insbesondere Adressen zu korrigieren und zu vervollständigen. Diese Informationen helfen dem LSKN dabei, die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 zu vereinfachen und somit die Kosten für aufwendige Recherchen zu sparen.

Nicht alle niedersächsischen Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer werden in den kommenden Tagen angeschrieben. Vielmehr hat der LSKN nur Kommunen ausgewählt, bei denen noch besonderer Klärungsbedarf besteht: Es wird gefragt, wer am Zensusstichtag auskunftspflichtig sein wird, an welcher Adresse die Auskunftspflichtigen zu erreichen sind und ob sie für weitere Gebäudeanschriften zuständig sind. Mit diesen Angaben kann der LSKN später den Kreis der Eigentümer und Verwalter vervollständigen.

Zum 9. Mai 2011 erhalten alle Wohnungseigentümer - das sind in Niedersachsen mehr als zwei Millionen - im Rahmen des Zensus 2011 einen Fragebogen. Dann werden alle Gebäude mit Wohnraum vollständig und aktuell erfasst, da hierzu in Deutschland kein einheitliches Register existiert. Für jede Wohnung werden zum Beispiel Informationen über die Anzahl der Räume und die Wohnungsgröße erhoben.

Die Beantwortung der Vorbefragung kann - ebenso wie die Haupterhebung im Mai - über ein gesichertes Verfahren auch online erfolgen. Dazu ist jeder Fragebogen mit Zugangsdaten versehen. Daneben ist die Rücksendung per Post innerhalb von zwei Wochen möglich. Bei Rückfragen steht im LSKN ein kompetentes Team der extra eingerichteten telefonischen Zensus-Hotline bereit.

Beim europaweit angeordneten Zensus 2011 wird in Deutschland lediglich ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt. Neben der genannten Gebäude- und Wohnungszählung werden zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl vor allem vorhandene Verwaltungsdaten gemäß den Vorgaben des Zensusgesetzes (ZensG 2011) zusammengeführt. Ergänzend wird es eine Haushaltebefragung von rund 10 % der Bevölkerung und eine Vollerhebung in allen Sonderbereichen, wie etwa Studentenwohnheimen, geben.

Ausführliche Informationen zum Zensus 2011 in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auch auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de.

Weitere Auskünfte erteilt der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen.

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