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17.11.2010Pressemitteilung

Wohneigentümer bekommen Post vom Statistischen Landesamt - Zensus 2011 startet mit Vorbefragung

In den nächsten Tagen bekommen rund 514 000 Gebäude- und Wohneigentümer in Rheinland-Pfalz Post vom Statistischen Landesamt. „Diese Vorbefragung ist der Auftakt zum Zensus 2011“, erläutert Jörg Berres, Präsident des Statistischen Landesamtes in Bad Ems. Deutschland beteiligt sich im Jahr 2011 an dieser EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Gegenüber früheren Zählungen werden neue Wege beschritten, indem viele Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern gewonnen werden. Das entlastet die Bürgerinnen und Bürger und kostet weniger Geld. Bei einem Teil des Zensus 2011, nämlich der Gebäude- und Wohnungszählung, muss jedoch auf die klassische flächendeckende Befragung zurückgegriffen werden, da hierzu keine Registerdaten existieren.

„Um diese Erhebung im nächsten Frühjahr reibungslos über die Bühne zu bringen, sind schon jetzt wenige Informationen von knapp der Hälfte der Eigentümer erforderlich“, erklärt Berres. Ziel der Vorerhebung ist es, Anschriften von Gebäude- und Wohnungseigentümern zu prüfen, für die aus den Verwaltungsregistern unterschiedliche Angaben vorliegen, und vor allem an Großanschriften die Zahl der Wohnungen und die Auskunftspflichtigen zu klären. „Je exakter unser Anschriftenverzeichnis ist, umso genauer können wir im kommenden Jahr die Zahl der dann umfangreicheren Fragebögen festlegen und die Fehlzustellungen reduzieren. Das spart Kosten und Zeit“, betont Berres.

Im Rahmen der Vorerhebung ist es nicht ausgeschlossen, dass Adressaten mehrfach angeschrieben werden. Die Namens- und Adressangaben potenzieller Gebäude- und Wohnungseigentümer stammen aus Registern der Grundsteuerverwaltung, der Abfallentsorger und der Vermessungsverwaltung, die weder miteinander verbunden sind noch abgeglichen werden. Dabei kommt es vor, dass ein Vorname in einem Register mit dem ersten Buchstaben abgekürzt ist und in einem anderen der volle Name steht oder beispielsweise in einem Register Ehepaare geführt werden, in anderen jeweils nur einer der Ehepartner. „In diesen Fällen erhalten Eigentümer mehrere Fragebögen“, so Berres. Nur einer dieser Bögen muss vollständig ausgefüllt werden, bei den übrigen sind nur Name oder Anschrift im dafür vorgesehenen Feld zu korrigieren. Alle Fragebögen zu einem Objekt sollen in einem Umschlag zurückgesendet werden. Er weist ferner darauf hin, dass die Auswertung der Register einen gewissen Vorlauf brauchte. „Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch Adressaten angeschrieben werden, die in der Zwischenzeit gar nicht mehr Eigentümer, umgezogen oder verstorben sind.“ Auch solche Fälle gelte es zu klären.

Des Weiteren geht es darum, zum Zensusstichtag die dann aktuellen Eigentümer anzuschreiben. Besonders bei Eigentumswohnungen gibt es nach den Erfahrungen der Statistiker häufige Eigentümerwechsel. „Wenn jemand plant, seine Wohnung in den nächsten Monaten zu verkaufen, kann er uns diese Information jetzt bereits zukommen lassen“, erläutert Berres. Ermittelt werden soll auch, ob für mehrere Wohnungen möglicherweise nur ein Verwalter angeschrieben werden kann.

Der Erhebungsbogen zur Vorbefragung ist kurz und enthält je Wohngebäude sechs Fragen. Die Antworten können auch per Internet übermittelt werden. „Das geht natürlich auch bei der Haupterhebung im nächsten Jahr. Die Werbung für diesen bequemen Weg der Datenübermittlung ist ein weiteres Anliegen“, so Berres.

Die Haupterhebungen zum registergestützten Zensus finden zum Stichtag 9. Mai 2011 statt. Hierzu zählt u. a. die Befragung aller rund 1,1 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer. Da auch die Verwaltungsregister der Bundesagentur für Arbeit sowie die Melderegister ausgewertet werden, müssen ergänzend nur noch 13,3 % aller Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Haushaltestichprobe bis zu 46 Fragen beantworten. Ebenso erfolgen Erhebungen an Sonderanschriften wie Studentenwohnheimen oder Altenheimen. Diese Erhebungen sind wiederum erforderlich, um die Qualität der Register zu prüfen und zusätzliche Merkmale zu erfassen, die nicht in den Verwaltungsregistern enthalten sind. „Bei all diesen Erhebungen und Prüfungen ist der Datenschutz gewährleistet. Wir übermitteln keine Daten an die Verwaltungen, z. B. zur Korrektur der Register, zurück. Der Weg in die Statistik ist eine Einbahnstraße“, betont Berres. Umfassende Informationen zum Zensus 2011 hält das gemeinsame Internetangebot der statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de bereit.

Fragen zum Zensus, insbesondere zur Vorerhebung, beantwortet eine Service-Hotline im Statistischen Landesamt in Bad Ems. Sie startet mit Beginn der Erhebung am 18. November und ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr unter der Rufnummer +49 2603 71 4000 zu erreichen. Fragen können auch per E-Mail an zensus@statistik.rlp.de gerichtet werden.

Hintergrundinformationen für die Redaktionen:
Eine dreiteilige Artikelserie zur Vorerhebung finden Sie im Internet unter www.statistik.rlp.de

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz.

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