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05.11.2010Pressemitteilung

Der Zensus 2011 ist das momentan größte Statistikprojekt in Deutschland

Erster Kontakt der Bevölkerung mit dem Zensus 2011

Der Zensus, auch Volkszählung genannt, ist eine Erhebung zur Bevölkerung und deren Erwerbs- und Wohnsituation. Durch die europäische Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 wurde der Zensus für alle Mitgliedsstaaten angeordnet.

Der Zensus 2011 wird in Deutschland nach einem neuen weitgehend registergestützten Verfahren durchgeführt, das sich erheblich von den früheren Volkszählungen unterscheidet. Die Mehrheit der Bevölkerung wird dabei keine Auskunft geben müssen. Nach Vorgaben des Zensusgesetzes 2011 werden vorhandene Verwaltungsregister genutzt.

Zur Qualitätssicherung der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten, für die in Deutschland keine Register verfügbar sind, werden ergänzende Befragungen durchgeführt. Dazu zählen die

  • Gebäude- und Wohnungszählung
  • Haushaltsbefragung (bei ca. 10 % der Haushalte)
  • Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

In Deutschland gibt es etwa 17,5 Millionen Haus- und Wohnungsbesitzer. Um die Gebäude- und Wohnungszählung vorzubereiten, schreiben die Statistischen Landesämter in der ersten Novemberhälfte die bis dahin ermittelten Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer Vorbefragung an.

Das Schreiben enthält neben Informationen zur Erhebung einen Rückmeldebogen, auf dem zum Beispiel falsche Anschriften korrigiert werden können. Das erleichtert den Statistischen Ämtern anschließend die Organisation der Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt informiert ab 1. November 2010 die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum in Sachsen-Anhalt über die bevorstehende Gebäude- und Wohnungszählung als Bestandteil des Zensus 2011.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden auch über die möglichen Meldewege informiert. So können die Antworten entweder per Papierfragebogen oder online an das Statistische Landesamt gesendet werden. Welche Fragen dann zum Zensusstichtag gestellt werden, auch darüber informiert die Vorbefragung.

Der eigentliche Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung kommt dann Anfang Mai 2011, wiederum vom Statistischen Landesamt.

Datenschutz ist oberstes Gebot. Alle abgefragten Daten unterliegen – ebenso wie die Daten aus den Registern – dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie verbieten es, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben werden, an Dritte, egal ob staatliche oder nicht-staatliche Stellen zu geben – zum Beispiel auch nicht an die Finanz- oder Sozialämter, die Polizei oder an die Meldestellen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter: www.zensus2011.de und www.statistik.sachsen-anhalt.de.

© Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

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