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05.05.2011Pressemitteilung

Startschuss zum Zensus 2011 - Stichtag ist der 9. Mai 2011

Brenner: Nur ein Drittel der Bevölkerung kommt mit dem Zensus unmittelbar in Berührung

In diesen Tagen kommen viele Menschen erstmals direkt mit dem Zensus 2011 in Berührung, der EU-weiten Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Mit dem Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Menschen in Baden-Württemberg leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Verwaltungsregistern für statistische Zwecke genutzt. Die Mehrheit der Bevölkerung wird also gar keine Auskunft geben müssen. Vermutlich wird jeder Dritte mit dem Zensus 2011 in Kontakt kommen, durch die Bereitstellung der Registerdaten fließen allerdings Angaben für die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.

Stichtag des Zensus ist der 9. Mai 2011. Alle Angaben müssen sich auf diesen Stichtag beziehen. Ab 2. Mai 2011 hat der Versand der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung an alle Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie an Immobilien-Verwalter begonnen. Der Versand wird bis zum Stichtag weitgehend abgeschlossen sein. Ein Nachversand wird Mitte Mai 2011 erfolgen. Alle rund 3 Millionen Eigentümer und Verwalter müssen den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen in dem beigefügten Rückumschlag ausgefüllt an das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zurücksenden. Da die Auskünfte für den Empfänger kostenfrei zu erteilen sind, ist der Rückumschlag mit 1,45 Euro zu frankieren. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik „online“ auf der ersten Seite des Fragebogens sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die für die Online-Meldung benötigt werden.

Für die Haushaltebefragung wurden nach einem Zufallsverfahren in Baden-Württemberg rund 500 000 Haushalte mit insgesamt etwa 1,1 Millionen Personen ausgewählt. Diese Haushalte erhalten in diesen Tagen ein Schreiben ihrer zuständigen örtlichen Erhebungsstelle für den Zensus 2011, in dem sie über den Ablauf und die Inhalte der Befragung sowie die Rechtsgrundlagen informiert werden. Örtliche Erhebungsstellen wurden bei Städten mit mindestens 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und bei den Landkreisen eingerichtet. Zudem schlägt die oder der zuständige Erhebungsbeauftragte einen Termin für das persönliche Interview vor. Zum angekündigten Termin besucht die oder der Erhebungsbeauftragte den Haushalt und weist sich zunächst mit einem speziellen Interviewerausweis und ihrem oder seinem Personalausweis aus. Auf dem Interviewerausweis befinden sich Name, Anschrift und Geburtsdatum der Interviewerin oder des Interviewers, die Gültigkeitsdauer des Ausweises sowie den Stempel der zuständigen Erhebungsstelle und die Unterschrift der Leiterin oder des Leiters der Erhebungsstelle. Die Interviewerin oder der Interviewer bittet dann um die Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und trägt Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in eine Erhebungsliste ein. Anschließend wird das Interview an Hand des Fragebogens mit den im Haushalt lebenden Personen durchgeführt. Sollte dies nicht gewünscht werden, werden dem Haushalt Fragebogen für jede im Haushalt lebende Person übergeben. Diese können dann ausgefüllt per Post an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Es besteht selbstverständlich außerdem die Möglichkeit die Fragen bequem online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik „online“ auf der ersten Seite des Fragebogens sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die für die Online-Meldung benötigt werden. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragungen bis Ende Juli 2011 abzuschließen

Auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie Studenten- oder Seniorenheime wird es Befragungen durch Erhebungsbeauftragte geben. Der Ablauf der Befragung entspricht dem bei der Haushaltebefragung geschilderten Verfahren.

Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime, Erziehungsheime, Notunterkünfte für Obdachlose oder Justizvollzugsanstalten ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden über den Zensus 2011 informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.

Wo sind weitere Informationen zu finden?

Im Internet kann man sich auf www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Dort sind auch Muster der Erhebungsunterlagen hinterlegt. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg sowie die Kontaktdaten der örtlichen Erhebungsstellen zum Zensus 2011 sind auf der Homepage des Statistischen Landesamts unter www.statistik-bw.de/zensus zu finden. Für Fragen ist eine kostenfreie Hotline unter der Nummer +49 800 58 87 854 geschaltet.

Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg.

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