29.04.2011Pressemitteilung
Zensus 2011 beginnt
Erste Fragebogen werden ab Anfang Mai versandt
Der Stichtag des Zensus, der 9. Mai 2011, rückt näher und viele Menschen kommen in den nächsten Tagen erstmals direkt mit dem Zensus 2011 in Berührung. Ab Montag, dem 2. Mai 2011, beginnt der Versand der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung an alle Gebäude- und Wohnungseigentümer und an alle Immobilien-Verwalter. Ab Dienstag, dem 10. Mai 2011, werden dann rund 14 500 Erhebungsbeauftragte unterwegs sein, um die Befragungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe des Zensus 2011 bei rund 1,2 Millionen Personen – das entspricht 9,5 % der bayerischen Bevölkerung - durchzuführen.
Der Stichtag des Zensus, der 9. Mai 2011, rückt näher und viele Menschen kommen in den nächsten Tagen erstmals direkt mit dem Zensus in Berührung. Ab Montag, dem 2. Mai 2011, startet in Bayern der Versand der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Der Versand wird sich über zwei Wochen erstrecken. Alle 3,2 Millionen Eigentümer und Verwalter von Wohnimmobilien, die einen Fragebogen erhalten, müssen diesen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zurücksenden oder aber die Fragen online beantworten. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben stichtagsgenau zu machen sind. Stichtagsgenau bedeutet, dass die Angaben zu den Gebäuden und Wohnungen den Zustand bzw. die Verhältnisse am Stichtag des Zensus, dem 9. Mai 2011, wiedergeben müssen.
Ab dem 10. Mai 2011 sind dann rund 14 500 Interviewer unterwegs, um die Befragungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe von rund 1,2 Millionen Personen – das sind etwa 9,5 % der bayerischen Bevölkerung – durchzuführen. Dazu erhalten die ausgewählten Haushalte bereits in diesen Tagen ein Ankündigungsschreiben von ihrem zuständigen Interviewer. In diesem Schreiben werden zum einen der Zweck und die Rechtsgrundlagen des Zensus erläutert und zum anderen ein Termin für das persönliche Interview vorgeschlagen. Für eine individuelle Terminabsprache mit dem Interviewer ist eine Telefonnummer aufgeführt. Darüber hinaus sind auch die Kontaktdaten der zuständigen kommunalen Erhebungsstelle enthalten, die weitere Informationen zur Durchführung der Befragung geben kann.
Weitere Informationen - zum Beispiel zur Ausweispflicht der Zensus-Interviewer, zu den Kontaktdaten der kommunalen Erhebungsstellen und über die Rechtsgrundlagen des Zensus 2011 - sind im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus oder www.zensus2011.de zu finden.
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