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02.03.2011Pressemitteilung

Aktuelles zum Zensus: Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung fast abgeschlossen

67 % Rücklaufquote bei der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern

Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung, die Ende letzten Jahres bei 1,8 Millionen Eigentümern und Verwaltern von Wohnimmobilien gestartet wurde, ist so gut wie abgeschlossen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, zeichnet sich für Bayern eine Rücklaufquote von 67 % ab, was einen durchaus erfolgreichen Start des Zensus 2011 in Bayern darstellt. Durch die Vorbefragung wurden zum einen die Eigentümer und Verwalter über den im Mai startenden Zensus informiert und zum anderen um die Aktualisierung bzw. Korrektur der recherchierten Anschriften der auskunftspflichtigen Personen gebeten.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, ist die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung, die im November letzten Jahres bei rund 1,8 Millionen bayerischen Eigentümern und Verwaltern von Wohnimmobilien durchgeführt wurde, so gut wie abgeschlossen. Dabei konnte in Bayern nach vorläufigen Ergebnissen eine Rückmeldequote von 67 % verzeichnet werden. Die Vorbefragung hatte zum einen den Zweck, die Eigentümer und Verwalter über den im Mai bevorstehenden Zensus und die damit verbundene Gebäude- und Wohnungszählung zu informieren, zum anderen war die Befragung wichtig, um die bislang recherchierten Adressbestände der Eigentümer bzw. Verwalter von Wohnimmobilien zu aktualisieren bzw. korrigieren zu lassen, um so den reibungslosen Ablauf der Haupterhebung vorbereiten zu können. Durch die Vorbefragung ist es dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gelungen, die Datenbasis für die Haupterhebung im Mai wesentlich zu verbessern.

Mit einer Rücklaufquote von 67 % entspricht das Ergebnis der Vorbefragung den Erwartungen der Fachleute an eine Befragung ohne konsequentes Erinnerungs- und Mahnwesen. Im Rahmen der Vorbefragung wurden in Bayern in fachlich begründeten Einzelfällen Erinnerungsschreiben an die Auskunftspflichtigen versandt. Die Rückmeldequote der Vorbefragung macht aber auch deutlich, dass exakte Ergebnisse eines Zensus nur dann erwartet werden können, wenn die Befragung nicht nur mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht durchgeführt, sondern diese auch über ein konsequentes Erinnerungs- und Mahnverfahren durchgesetzt wird. Dies wird bei den ab dem 9. Mai beginnenden Zensusbefragungen der Fall sein. Weitere Informationen zum Zensus 2011 wie zu den Rechtsgrundlagen oder den Musterfragebogen lassen sich im Internet unter www.statistik.bayern.de/zensus abrufen.

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