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04.07.2011Pressemitteilung

Zensus 2011: Wiederholungsbefragung in NRW startet

Düsseldorf (IT.NRW). Ab heute werden in Nordrhein-Westfalen rund 73 000 Personen im Rahmen der sog. Wiederholungsbefragung zum Zensus 2011 erneut befragt. Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist im bevölkerungsreichsten Bundesland für die Durchführung des Zensus zuständig und setzt für diese Befragung etwa 600 Erhebungsbeauftragte ein. Mit der Wiederholungsbefragung setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Datenqualität von Volkszählungsergebnissen um. Mit dieser Befragung sollen die Ergebnisse der Haushaltebefragung in Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl abgesichert werden.

Die Wiederholungsbefragung wird bei fünf Prozent der bereits Befragten durchgeführt. Sie wurden im Rahmen einer Zufallsstichprobe ermittelt. Die ausgewählten Haushalte werden mit einem verkürzten Fragenprogramm erneut zu den Gegebenheiten am 9. Mai 2011 befragt. Aus dem Vergleich zwischen den Angaben aus der Haushaltebefragung und der Wiederholungsbefragung lassen sich Erkenntnisse über die Qualität der Durchführung der Haushaltebefragung gewinnen. IT.NRW weist darauf hin, dass es nicht das Ziel der Wiederholungsbefragung ist, die Ende Mai / Anfang Juni in der Haushaltebefragung getätigten Angaben zu überprüfen und abzugleichen. Die Statistiker benötigen lediglich die Zahl der abweichenden Angaben insgesamt.

Die Erhebungsbeauftragten von IT.NRW kündigen sich drei bis vier Tage vor der Befragung schriftlich an. Am vereinbarten Termin weisen sich die Interviewer zunächst aus. Danach füllt der Interviewer den Fragebogen gemeinsam mit den Befragten aus. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Fragebogen allein auszufüllen und diesen an IT.NRW zurückzusenden oder die Angaben über ein spezielles Online-Verfahren zu melden.

IT.NRW weist darauf hin, dass diese Befragung nicht von den Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wird. Bei Rückfragen sollten ausschließlich die im Anschreiben genannten Kontaktdaten genutzt werden.

Musterfragebogen

Weitere Auskünfte erteilt Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

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