22.09.2011Pressemitteilung
Zensus 2011 - letzte GWZ- Erinnerungsschreiben werden verschickt
Bis zum heutigen Tag konnte für die GWZ ein Rücklauf von über 90% aller versandten Fragebogen im Statistischen Landesamt registriert werden.
Um den Nutzern qualitätsgerechte Ergebnisse bereitstellen zu können, ist es wichtig, dass das Statistische Landesamt die noch ausstehenden Angaben der sächsischen Immobileneigentümer erhebt. Aus diesem Grund erhalten ab dem 23. September 2011 rund 18 000 Auskunftspflichtige ein Erinnerungsschreiben. Dabei handelt es sich um Immobilieneigentümer, deren aktuelle Anschrift erst nach dem Zensusstichtag ermittelt werden konnte. Nach Erhalt des Schreibens haben diese 14 Tage Zeit, um ihre Angaben zu Art des Gebäudes, Baujahr, Gebäudetyp, usw., online oder postalisch zu übermitteln.
Sollten die angeschriebenen Auskunftspflichtigen nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht reagieren, wird ab Ende Oktober 2011 ein förmliches Verwaltungsverfahren eingeleitet, welches dann ein Zwangsgeld von bis zu 300 EURO zur Folge haben kann.
Zur Beantwortung von Rückfragen kann sich der Bürger auch weiterhin an die E-Mail GWZ@statistik.sachsen.de oder über die kostenlose Service-Hotline +49 800 80 99 880 an das Statistische Landesamt wenden. Insbesondere werden die Auskunftspflichtigen, die ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, obwohl sie ihre Daten online übermittelt oder den Fragebogen bereits abgeschickt haben gebeten, sich mit den Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes in Verbindung zu setzen.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen.
© Statistisches Landesamt Sachsen