25.11.2011Pressemitteilung
Zensus 2011 - Heranziehungsbescheide werden an säumige Bürger verschickt
95% der im Rahmen der GWZ angeschriebenen Immobilieneigentümer und über 90% der auskunftspflichtigen Bürger der Haushaltebefragung haben inzwischen ihre Fragebogen an das Statistische Landesamt gesendet bzw. die Daten online übermittelt. Um die Erhebungen endgültig abzuschließen, erhalten ab dem 28. November 2011 rund 50 000 säumige Immobilieneigentümer und rund 4 000 säumige Bürger der Haushaltebefragung einen Heranziehungsbescheid.
Mit dem Heranziehungsbescheid werden Bürgerinnen und Bürger noch einmal auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der GWZ bzw. der Haushaltebefragung hingewiesen. Dem Heranziehungsbescheid liegen die Erhebungsunterlagen bei, sodass die Übermittlung der Daten auch möglich ist, wenn die ursprünglichen Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Die Bescheide werden mit einer Zustellungsurkunde versendet, die als rechtskräftiger Nachweis dafür gilt, dass der Auskunftspflichtige die Unterlagen tatsächlich erhalten hat.
Nach Erhalt des Bescheides haben die Auskunftspflichtigen 14 Tage Zeit, um ihre Angaben online oder postalisch zu übermitteln. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Meldung eingegangen sein, wird das Verwaltungsverfahren mit einer Zwangsgeldfestsetzung fortgesetzt.
Die Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes bitten alle betroffenen Bürger und Immobilieneigentümer um Unterstützung bei der Durchführung des Zensus. Zur Beantwortung von Rückfragen können sich die Bürger auch weiterhin an die E-Mail GWZ@statistik.sachsen.de bzw. HHSTP@statistik.sachsen.de oder über die kostenlose Service-Hotline +49 800 80 99 880 an das Statistische Landesamt wenden.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen.
© Statistisches Landesamt Sachsen