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02.05.2011Pressemitteilung

Zensus 2011 - Der Startschuss ist gefallen

Der von der Europäischen Union angeordnete Zensus 2011 wird in Deutschland durch ein neues und registergestütztes Verfahren umgesetzt. Über Gebäude und Wohnungen existieren in Deutschland jedoch keine flächendeckenden Register. Die bei einem Zensus benötigten Daten über Wohngebäude und Wohnungen wie z. B. die Anzahl und Größe der Wohnungen, das Baujahr des Gebäudes oder die Heizungsart müssen deshalb durch Befragungen gewonnen werden. Dies geschieht mittels der Gebäude- und Wohnungszählung.

Vor knapp einer Woche verkündete der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Günter Krombholz, dass sehr bald die ersten Thüringer Bürgerinnen und Bürger einen Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung in den Händen halten werden. Die ersten Briefe für Thüringen werden in dieser Woche verschickt. Der Zensus 2011 geht in die heiße Phase!

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, in Thüringen sind es circa 500 000 Wohneigentümer, finden in Ihren Briefkästen einen Umschlag mit folgendem Inhalt. Neben dem auffallend orangefarbenen Fragebogen einschließlich der zugehörigen Rechtsgrundlagen, sind eine Erläuterung, welche beim Ausfüllen des Fragebogens Hilfestellung bietet sowie ein unfrankierter Rückantwortumschlag enthalten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählungszählung sind nicht ausschließlich die Eigentümer selbst, sondern an deren Stelle auch Verwalter oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte der Gebäude und Wohnungen gemäß § 18 Abs. 2 ZensG 2011 zur Auskunft verpflichtet. Das bedeutet, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sowie dem Empfänger auch kosten- und portofrei zu erteilen sind. Sie möchten sich das Porto sparen? Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Angaben online, über das sogenannte IDEVVerfahren, welches höchste Sicherheit durch eine Verschlüsselung hoher Komplexität bietet, zu erteilen. Über die Internetseiten www.statistik.thueringen.de/zensus/ oder www.zensus2011.de gelangt man zur Anmeldung und kann sich mit den auf dem Fragebogen befindlichen Zugangsdaten, Fragebogennummer und Aktivierungscode, einloggen. Was wird gefragt? Die erhobenen Merkmale im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung entsprechen dem Pflichtprogramm der EU gemäß EU-Zensusverordnung. Sie umfassen Fragen zu Gebäuden und zu Wohnungen. Gefragt wird z.B.:

Gebäudefragen

  • Um welche Art von Gebäude handelt es sich? (z. B. Wohngebäude, Wohnheim, Geschäftshaus mit Wohnungen)
  • Wie viele Wohnungen befinden sich im Gebäude?
  • Welchem Gebäudetyp entspricht das Gebäude? (z. B. Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus)
  • In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
  • Wer ist Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes? (Privatperson, Wohnungsunternehmen, Kommune usw.)
  • Welches ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude? (z. B. Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung)

Wohnungsfragen

  • Wer ist Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung? (Privatperson, juristische Person; Angabe nur für Eigentumswohnungen erforderlich)
  • Wie wird die Wohnung am Stichtag, dem 9. Mai 2011 genutzt? (z. B. vom Eigentümer bewohnt, vermietet, leer stehend)
  • Wie groß ist die Fläche der gesamten Wohnung? Wie viele Räume hat die Wohnung?
  • Befindet sich in der Wohnung ein WC? Eine Badewanne oder Dusche?
  • Wie viele Personen wohnen am Stichtag, dem 9. Mai 2011 in der Wohnung?
  • Ist diese Wohnung eine Ferien- oder Freizeitwohnung, eine Diplomatenwohnung oder keines von beiden?
  • Geben Sie bitte Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Personen an, die am Stichtag, dem 9. Mai 2011 in der Wohnung wohnen.

Sind die gegebenen Daten sicher?

Alle abgefragten Daten unterliegen – ebenso wie die Daten aus den Registern – dem Statistikgeheimnis und strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie verbieten es, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben werden, an Dritte, egal ob staatliche oder nicht-staatliche Stellen zu geben – zum Beispiel auch nicht an die Finanz- oder Sozialämter, die Polizei oder an die Meldestellen.

Wie viel Zeit hat man zum Ausfüllen des Fragebogens und wie lange braucht man dafür?

Um den Fragebogen auszufüllen, sieht das Thüringer Landesamt für Statistik einen Zeitraum von zwei Wochen vor, bevor das Erinnerungsverfahren beginnt. Doch dazu sollte es nicht kommen, wenn man bedenkt, dass man beispielsweise als Eigentümer eines Einfamilienhauses gerade einmal 10 Minuten Zeit aufwenden muss.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland finden Sie unter www.zensus2011.de/ bzw. umfangreiche Informationen, wie die Kontaktdaten der Erhebungsstellen, sind für Thüringen unter www.statistik.thueringen.de/zensus/ zu finden.

Für Fragen der Thüringer Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung hat das Thüringer Landesamt für Statistik die Telefonnummer der GWZ-Fachauskunft eingerichtet. Diese befindet sich auf jedem Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung.

Fragen der Thüringer Bürger zum Zensus werden unter der Hotline-Nummer +49 361 37 84 333 beantwortet.

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