09.08.2013Pressemitteilung
Zensus-Widersprüche
Informationsveranstaltung für widersprechende Gemeinden
Am 8. August hat das Statistikamt Nord Vertretern der schleswig-holsteinischen Gemeinden, die gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl im Rahmen des Zensus 2011 Widerspruch eingelegt haben, die Methoden und Berechnungsgrundlagen für die festgestellte Einwohnerzahl erläutert. An dieser Informationsveranstaltung im Kieler Haus des Sports, die aufgrund von Widersprüchen einer Reihe von Gemeinden initiiert wurde, nahmen insgesamt mehr als 100 Vertreter von rund 80 Gemeinden und Verwaltungen sowie Vertreter der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteins teil.
Der amtlichen Einwohnerzahl liegt das Melderegister zugrunde. Die Datensätze aller Gemeinden wurden zunächst einer bundesweiten Doppelfallprüfung unterzogen, um Doppelzählungen von Einwohnern auszuschließen. Zur Qualitätssicherung führten die kommunalen Erhebungsstellen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern eine Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten durch. In größeren Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern wurden durch kommunale Erhebungsbeauftragte Haushalte auf Stichprobenbasis befragt mit einem Auswahlsatz von ca. zehn Prozent bundesweit, um vermutete Über- oder Untererfassungen des Melderegisters an den ausgewählten Anschriften zu ermitteln.
Die Ergebnisse der Stichprobe wurden anschließend auf die Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde hochgerechnet, dies führte zu Abzügen bzw. Zuschlägen auf den zugrundeliegenden Melderegisterbestand und zur endgültigen im Zensus festgestellten Einwohnerzahl.
In der Veranstaltung wurde nicht nur die Methode im Detail erläutert, sondern es konnten eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden.
Der Vorstand des Statistikamtes und die Vertreterin des Städteverbandes sind der Überzeugung, dass für die Teilnehmer das Verfahren der Ermittlung der Einwohnerzahlen transparenter geworden ist. Inwieweit das bei den Gemeinden zur Rücknahme der Widersprüche führt, bleibe abzuwarten.
Für die verbleibenden Gemeinden hat das Statistikamt seine Bereitschaft erklärt, in den nächsten Wochen, Auffassungsunterschiede zur Einwohnerzahl mit der jeweiligen Gemeinde soweit möglich in weiteren Gesprächen zu klären. Ggf. notwendige Korrekturen der amtlichen Einwohnerzahl einer Gemeinde werden im Rahmen der Fortschreibung der Bevölkerungszahl berücksichtigt.
Weitere Auskünfte erteilt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein.
© Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein