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07.11.2013Pressemitteilung

NRW-Kommunen wird die beim Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl per Feststellungsbescheid zugestellt


Düsseldorf (IT.NRW). Der Zensus 2011 hat ergeben, dass am 9. Mai 2011 mit 17 538 251 über 297 000 Menschen weniger in Nordrhein-Westfalen lebten als bisher angenommen. Die Feststellung der im Zensus 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahl erfolgt durch einen Feststellungsbescheid, den Information und Technik Nordrhein-Westfalen in seiner Funktion als für NRW zuständiges statistisches Landesamt ab heute den NRW-Kommunen zustellt. Gegen den Bescheid kann gemäß § 74 Absatz 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Erst nach Ablauf der Klagefrist wird der Bescheid bestandskräftig, und die beim Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen stehen als amtliche Einwohnerzahl fest.

Bereits im Juni 2013 hatte IT.NRW den 396 Städten und Gemeinden NRWs die beim Zensus für den 9. Mai 2011 ermittelte Einwohnerzahl im Rahmen eines sog. Anhörungsverfahrens mitgeteilt. Dabei wurde das Verfahren der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl nochmals erläutert, nachdem die Kommunen auch schon bei den von IT.NRW angebotenen Informationsveranstaltungen im April 2013 ausführlich über die Vorgehensweise aufgeklärt worden waren.

Den Kommunen hatten die Statistiker eine Frist eingeräumt, um etwaige Einwände gegen die beabsichtigte Feststellung der Einwohnerzahl vortragen zu können. 115 Städte und Gemeinden hatten daraufhin weiteren Klärungsbedarf angemeldet und reichten Stellungnahmen ein. Das Anhörungsverfahren wurde im Oktober 2013 abgeschlossen.

Weitere Auskünfte erteilt Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

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