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12.07.2013Pressemitteilung

Zensus 2011: 47 Widersprüche gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg eingegangen

Anfang Juni 2013 hat das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die durch den Zensus 2011 mit Stand vom 9. Mai 2011 ermittelten amtlichen Einwohnerzahlen für Berlin und die Gemeinden im Land Brandenburg per förmlichen Bescheid festgestellt.

Gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl war der Widerspruch zulässig, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zu erheben war. Am Donnerstag, dem 11. Juli 2013 um 24 Uhr, lief die Widerspruchsfrist ab. Beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gingen insgesamt 47 Widersprüche ein, davon 46 aus dem Land Brandenburg. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 10,98 Prozent an der Gesamtzahl der Brandenburger Gemeinden.

Derzeit werden die eingegangenen Widersprüche geprüft und anschließend beantwortet. Nach der Zustellung des Widerspruchsbescheides können die Gemeinden Rechtsmittel einlegen, das heißt: Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Nähere Informationen zu den Verfahren können nicht gegeben werden, da es sich um laufende Verwaltungsverfahren handelt.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.

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