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Gebäude und Wohnungen

Das hat sich geändert

Die Anzahl der Wohnungen hat sich im Vergleich zu den im Mai 2013 veröffentlichten Ergebnissen um 750 000 verringert. Die Zahl der Gebäude ging um 138 000 zurück.

Nach der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse des Zensus 2011 am 31.05.2013, die Angaben zur Zahl und Struktur der Bevölkerung und zu Gebäuden und Wohnungen umfasste, fanden weitere Aufbereitungsschritte statt. Diese hatten die Bildung von Haushalten zum Ziel. Basis dafür waren die einzelnen Erhebungsteile des Zensus 2011, vor allem die Haushaltsstichprobe und die Gebäude- und Wohnungszählung, sowie die Meldungen aus den kommunalen Melderegistern. Mit Hilfe dieser Angaben wurden an jeder Anschrift Personen zu Haushalten zusammengefasst und einzelnen Wohnungen zugeordnet.

Die Zusammenführung der verschiedenen primärstatistischen und registergestützten Zensusbestandteile führte neben der Gewinnung zusätzlicher haushaltsbezogener Daten auch zu einigen Anpassungen bei den Gebäude- und Wohnungsdaten. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, warum die Ergebnisse des Zensus 2011 nach der Haushaltegenerierung Abweichungen hinsichtlich der absoluten Anzahl der Wohnungen, der Gebäude und der bewohnten Wohnungen von den im Mai 2013 veröffentlichten Ergebnissen aufweisen.

Beispiele für die Verringerung der Wohnungszahl

  • Beispiel 1: An einer Anschrift konnte kein Eigentümer beziehungsweise keine Eigentümerin für das dort vorhandene Gebäude ermittelt werden. Daher konnten zu diesem Gebäude auch keine Angaben mit Hilfe des Fragebogens erhoben werden. Die Angaben für diese Anschrift wurden mittels statistischer Verfahren durch die Duplizierung eines Gebäudes im Bestand gewonnen, beispielsweise eines Gebäudes mit sechs Wohnungen. An der Anschrift konnten aber aus den dort durch den Zensus ermittelten Personen nur fünf Haushalte gebildet werden. Daher konnte einer der bewohnten Wohnungen kein Haushalt zugeordnet werden. Da es sich um ein dupliziertes Gebäude handelte, wurde diese Wohnung im Datenbestand gelöscht.
  • Beispiel 2: Es gab duplizierte Gebäude, in denen gar keine Haushalte gebildet werden konnten, weil an dieser Anschrift keine Personen gemeldet waren beziehungsweise durch den Zensus ermittelt werden konnten. Auch in diesen Gebäuden wurden wie in Beispiel 1 die duplizierten bewohnten Wohnungen, denen kein Haushalt zugeordnet werden konnte, gelöscht. Führte dies dazu, dass in einem Gebäude keine Wohnung mehr vorhanden war, wurde das gesamte Gebäude gelöscht.
  • Beispiel 3: Durch die Bildung von Haushalten wurden auch Wohnungen zusammengelegt, die ursprünglich separat erhoben worden waren. In der Gebäude- und Wohnungszählung wurden die Namen von bis zu zwei Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohnern der Wohnungen erhoben, um die Zuordnung von Haushalten zu den Wohnungen zu erleichtern. Eine Zusammenlegung von Wohnungen erfolgte, wenn einzelne Haushaltsmitglieder eines Haushalts, die laut Melderegister miteinander verwandt waren, über die Bewohnernamen unterschiedlichen Wohnungen an der gleichen Anschrift zugeordnet waren.

Beispiele für die Erhöhung der Wohnungszahl

  • Beispiel 4: An einer Anschrift konnte kein Eigentümer beziehungsweise keine Eigentümerin für das dort vorhandene Gebäude ermittelt werden. Daher konnten zu diesem Gebäude auch keine Angaben mit Hilfe des Fragebogens erhoben werden. Durch statistische Verfahren wurde deshalb wie in Beispiel 1 ein Gebäude dupliziert und an der Anschrift, an der die Angaben fehlten, eingesetzt. Das eingesetzte Gebäude enthielt sechs bewohnte Wohnungen. An der Anschrift konnten aus den dort durch den Zensus ermittelten Personen sieben Haushalte gebildet werden. Einer der Haushalte konnte daher zunächst keiner bewohnten Wohnung zugeordnet werden. Da es sich um ein dupliziertes Gebäude handelte, wurde der Information der gemeldeten Personen Vorrang eingeräumt. Deshalb wurde mit Hilfe statistischer Verfahren eine zusätzliche bewohnte Wohnung hinzugefügt.
  • Darüber hinaus gibt es als bewohnt geltende Wohnungen, die trotzdem mit keinem Haushalt verknüpft werden konnten. Bei reinen Auswertungen zum Wohnungsbestand werden diese Wohnungen mit ausgewiesen, bei Auswertungen zu den Wohnverhältnissen von Haushalten allerdings nicht, weil es zu diesen Wohnungen keinen Haushalt gibt. Diese Fallkonstellation ist folgendermaßen begründet (Beispiel 5): An einer Anschrift waren in der Gebäude- und Wohnungszählung sechs bewohnte Wohnungen erhoben worden. Eine der sechs Mietparteien im zugehörigen Gebäude hatte zum Stichtag bereits eine neue Wohnung bezogen und für einen kurzen Übergangszeitraum Mietverträge für zwei Wohnungen. Die Eigentümerin des Gebäudes übermittelte diese Wohnung deshalb korrekt als "vermietet". Aufgrund des Umzugs konnten aber an der Anschrift aus den dort noch gemeldeten Personen nur fünf Haushalte gebildet werden. Für die verbleibende bewohnte Wohnung stand deshalb kein Haushalt mehr zur Verfügung. In diesem Fall wurden die Informationen der gemeldeten Personen und die Information aus der Gebäude- und Wohnungszählung gleichrangig behandelt. Die verbleibende bewohnte Wohnung wurde auf "bewohnt, aber ohne aktuell geführten Haushalt" gesetzt.

Durch die in den Beispielen 1 bis 4 beschriebenen Veränderungen ergibt sich die bereits genannte bundesweite Differenz zu dem im Mai 2013 veröffentlichten Wohnungsbestand von

– 750 000 Wohnungen.

Sie gliedert sich wie folgt auf:
– 760 000 Wohnungen durch Löschungen von Wohnungen/ggf. ganzen Gebäuden,
– 200 000 Wohnungen durch Zusammenlegungen von Wohnungen,
+ 230 000 Wohnungen durch Duplizierung von Wohnungen/ggf. ganzen Gebäuden und
– 20 000 Wohnungen durch bestandsrelevante Umwidmungen von Wohnungen.

Darüber hinaus gibt es rund 1 Millionen bewohnte Wohnungen ohne aktuell geführten Haushalt (Beispiel 5).

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